A népi építészet védelme (Az Egri Nyári Egyetem előadásai 1985 Eger, 1985)
Margarete Vyoral-Tscapka: Schutz und Erhaltung der Denkmäler der Volkarchitektur in Österreich
dass ihre Besitzer in ein neues Haus übersiedelten oder den bauärlichen Betrieb verhessen. Solche Objekte fanden dann eine neue Funktion, entweder im kulturellen Bereich, etwa als Heimathäuser oder Kulturzentren, wobei es sich dabei durchaus nicht nur um öffentliche, sondern häufig auch um private Initiativen von Sammlern oder Künstlern handelt, oder als Zweitwohnsitz von Städtern. Häufig rekrutieren sich die unterschutzgestellten Objekte auch aus einzelnen Wirtschaftsgebäuden, die sich aus der Gesamtheit des bäuerlichen Betriebes leichter isolieren und so im historischen Zustand bewahren lassen, wie Presshäuser, Weinkeller, Getreidespeicher, Scheunen und ähnliches. Bäuerliche Architektur, die im Dorfverband steht, profitiert von den seit 1970 zunehmend durchgeführten, schon m den 50er Jahren begonnenen Altstadtsanierungen und Fassadenaktionen, wobei die Sanierung sich zumeist auch auf das Innere der Häuser erstreckt. Voraussetzung dafür waren entsprechende Verordnungen in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer, wie Ortsbildschutzgesetz, Flächenwidmungs- und Raumordnungsgesetz. 1978 wurde bei der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes der Ensemblebegriff neu definiert. Für die Massnahmen in den einzelnen Bundesländern sind die Landesbauämter bzw. das Bauamt der jeweiligen Gemeinde zuständig. Bei problematischen Entscheidungen und in vielen Fragen der Restaurierung wird natürlich das Denkmalamt beigezogen, das regelmässig Architekten, die Beamten der Bauabteilungen, Baumeister und Handwerker einlädt und zu speziellen Problemen der Architekturrestaurierung Stellung nimmt. Die Ziele der Altstadtpflege und des Denkmalschutzes sind dennoch nicht immer leicht zu vereinbaren. Das Denkmalschutzjahr 1975 brachte für die Fassandensanierungsaktionen und die Altstadtretivalisierung einen ersten Höhepunkt, und das Beispiel der vom Europarat ausgewählten Musterstadt Rust im Burgenland, die seit 1970 restauriert wurde, regte vielerorts zur Nachahmung an. Heute hat die Ortsbildpflege auch kleine dörfliche Einheiten erfasst. Für die verstreut in Weilern liegenden bäuerlichen Anwesen und die Einzelhöfe ist dis Situation immer noch problematisch, denn hier fehlt das Regulativ des Ortsbildes der geschlossenen dörflichen Siedlung. Auch hier versuchen das Bundesdenkmalamt und die Landesbauämter aufklärend zu wirken, um Zerstörung und entstellenden Umbau zu verhindern. Das Ergebnis entspricht allerdings nicht immer den Intentionen der Denkmalpflege. In den letzten Jahren machte sich eine Entwicklung in Richtung zu einer „geschmäcklerischen" Restaurierung des Bauernhauses bemerkbar, bei notwendigen Umbauten wird ein neuer ,JTeimatstil" in Anlehnung an Stilformen der Zeit zwischen 1910 und 1935 gepflegt, der schon dadurch fragwürdig wird, weil an die Stelle der damals noch verwendeten traditionellen Materialien in guter handwerklicher Verarbeitung die modernen Baustoffe und Technologien und ihre glatte Perfektion getreten sind, die dann in Verbindung mit traditionellen Formen noch unangenehmer ins Auge stechen als bei einem sozusagen gesichtslosen Neubau. Die gleichen Argumente sind gegen die Vielzahl jener über ganz Österreich verstreuter, vor allem durch den Tourismus verursachter Neubauten scheinbar traditionellen Gepräges ins Treffen zu führen, die als entstellende Umsetzungen örtlichtraditioneller Haustypen manchmal scharenweise die Landschaft bevölkern und die historische Bausubstanz erdrücken. Dass das Tiroler Haus dann auch in Oberösterreich oder im Burgenland als moderner Hotelbau oder als Einfamilienhaus auftritt, fällt kaum noch ins Gewicht. Das Bundesdenkmalamt hat diesbezüglich kein Einspruchsrecht, Entscheidungen über Neubauten liegen beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde. In den letzten Jahren haben die Baudirektionen der Landesregierungen zunehmend versucht, hier im Rahmen der Raumordnungsprogramme Informationsbroschüren zu erstellen, in denen Anweisungen für ein besseres, ortsbildgemässes Bauen gegeben werden. Es folgt nun einen Übersicht über die Situation des Bauernhausbestandes in den einzelnen Bundesländern und über die jeweiligen Schutzmassnahmen. Im Westen Österreichs, in Vorarlberg und Tirol dominiert der typisch alpenländische Einhof, bei dem Wohn- und Wirtschaftsteil unter einem Dach vereint sind. Er findet sich auch noch gebietsweise in Salzburg und Ob er Österreich. Neben dem reinen Einhof gibt es in Vorarlberg und Tirol noch Einhöfe mit zusätzlichen Nebengebäuden, sowie Paarhöfe und Haufenhöfe. Der Bestand geht zumindest in Teilen des Hauses nicht selten aufs 16. Jh. zurück, der Grossteil der Bausubstanz entstammt dem 18-19. Jahrhundert Bauteile aus der Zeit vor 1500 sind in der ländlichen Architektur nur ganz vereinzelt zu finden. Vorarlberg, das westlichste Bundesland, und der nordwestliche. Teil des angrenzenden Landes Tirol gehören in ihrer Hauslandschaft dem alemannischsüddeutschen Raum an. Gemäss der landschaftlichen Gliederung Vorarlbergs ist zu unterscheiben zwischen dem Rheintalhaus, dem Einhaus des Bregenzer Waldes und dem Montafoner Haus. Der Bregenzerwald ist auch heute noch eine der lebendigsten Hauslandschaften Österreichs, denn hier wird der Holzbau auch jetzt noch konstruktiv und nicht nur für dekorative Zwecke angewendet. Der Holzbau ist in ganz Vorarlberg vorherrschend, hat aber gelegentlich — so im Walgau und Montafon - einen gemauerten Erdgeschossteil, der Flur und Küche umfasst. Der Einhof des Rheintals zeigt als einziger Einflüsse des alemannischen Fachwerkbaues. Das Wohnhaus ist ein Eckflurhaus. Der Einhof Bregenzerwaldes is vorwiegend ein Durchfahrtshaus mit Flurküche, an das Wohnhaus schliessen Tenne und Stall oder nur der Stall an. Seit dem 19 Jh. sind für die Aussenhaut des Baues die Holzschindelpanzer charakteristisch, die als Wetterschutz dienen, dazwischen sitzen die feinprofilierten weissen Rahmungen der Doppelfenster. Im 18. Jh. hatten die Blockwände des Bregenzerwälderhauses eine Bemalung in Ochsenblut und Einweiss. Auch beim Rheintalhaus wurde der ursprünglich bemalte Blockbau durch eine Täfelung, die ein Versenken der Fesnterläden ermöglichte,