Bél Mátyás: Sopron vármegye leírása I.; C sorozat 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2001)

TANULMÁNYOK - TÓTH GERGELY: A kézirati hagyomány

Grundtext der Hist I. uu., die schon die Beschreibung von Rust enthält, vermuliich im Frühling 1729 entstand. Im Text der Rem schritt kann man nur einige Korrekturen entdecken. Einige von ihnen sind mit Bleistift, andere mit Tinte geschrieben. Die ersteren können von einem Stadteinwohner stammen, seine Bemerkungen verraten nämlich gründliche Orts­kenntnisse. Er ergänzt aber nicht nur, sondern er läßt auch aus: so z. B. im 6. Pa­ragraphen die Fußnote „h", in der sich Bél darüber beschwert, daß die Stadteinwohner ihre Urkunden lieber verfaulen lassen, als sie zu veröffentlichen. Daraus kann man auch sehen, daß ein Rüster Bürger der Beurteiler war, da der verbitterte Ausfall des Preßburger Wissenschaf tiers nur einem Ortsbewohner schmerzlich und unerlaubt ge­wesen wäre. Ein anderer Vorschlag zur Auslassung ist auch verräterisch, er klammert nämlich den Teil ein, wo Mátyás Bél über das grenzlose Trinken der Ortsbewohner schreibt (XII. §.). Die Modifizierungen mit Tinte stammen von Bél. Es gibt nur zwei: die eine ist die Ergänzung einer Fußnote (I. §. „d."), die andere läßt eine Streichung des Beurteilers im Paragraphen XII. zu. In der nächstfolgenden Handschrift (Hist. I. uu.) ist die Beschreibung von Rust schon vorhanden, aber die markierten Korrekturen sind noch nicht eingetragen. Das kann bedeuten, daß Mátyás Bél das abgeschickte Material nicht rechtzeitig zurückerhielt. Er schrieb also die unkorrigierte Variante ins Werk hinein, die Reinschrift der Hist. I. ccc. und der unveränderte Grundtext der Beschreibung von Rust in der Hist. I. uu. unter­scheiden sich närrilich nicht voneinander. Aus den Korrekturen des Textes erscheint auch in späteren Zeiten nur eine im anderen Text: die Korrekturen in der Hist. I. w. (die nach 1740 entstanden), streichen den obenerwähnten Teil des Paragraphen XII. aus, aber nicht vollkommen. Die übrigen Bemerkungen des Beurteilers berücksichtigte Mátyás Bél nicht, bzw. lehnt er sie ab. Unser Text entstand also wahrscheinlich gleichzeitig mit der Hist. I. xx. im Jahre 1728, und Mátyás Bél schickte ihn in die im Text benannte Stadt ab, um von den dor­tigen Bürgern die meisten und glaubwürdigsten Daten emzusammeln. Seine Rechnung ging, wenigstens nach dem Zeugnis dieser Handschrift, nicht auf, er war nämlich ge­zwungen, mit der Hist. I. uu. der Hofkanzlei die alte Fassung einzureichnen, und die viel später zurückbekommene enthielt nur wenige, meistens unbedeutende, oder der Absicht des Autors widersprechende (z. B. der Ausstrich der Fußnote „d.") Bemer­kungen. 5. Comitatus Semproniensis (EFK Hist. I. uu.) Es umfaßt 82 Blätter, die Größe ist 330 X 210 mm. Der Grundtext ist die Arbeit eines fremden Schreibers, während die Korrekturen auch hier von Mátyás Bél vorgenommen wurden. Früher wurde schon festgestellt, daß das Manuskript - aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten — inhaltlich mit der Variante identisch ist, die Mátyás Bél 1729 in Wien einreichte. In dieser Handschrift korrigiert Mátyás Bél den Text zum ersten Mal anhand des Erlasses der Hofkanzlei, aber vorläufig nur nachträglich. Die von der Behörde nicht erwünschten Stellen sind ausgestrichen, die Modifizierungen und Korrekturen an den Rand geschrieben. Er scheint die Gedanken von Wien ernst genommen zu haben, weil er fast in allen Fällen dementsprechend handelte. Eine der vielsagendsten Bemer-

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