Bél Mátyás: Sopron vármegye leírása I.; C sorozat 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2001)

TANULMÁNYOK - TÓTH GERGELY: A kézirati hagyomány

Demnach kam die Handsclirift sicher ins Komitat, und sie wurde dort von einigen Zensoren durchgelesen und ergänzt. Es ist aber nicht zu beweisen, daß sich der Komitatsmagistrat damals mit der Beschreibung des Komitats Odenburg beschäftigt hätte. Unter den Modifizierungen und Ergänzungen gibt cs keine, die entscheidend darauf hinweisen würden, im weiteren ist auch kein offizielles Dokument bekannt, das diese Behauptung unterstützte. Das größte Gegenargument ist aber die Komitats­beurteilung zwischen 1736 und 1738: es ist nämlich unwahrscheinlich, daß Mátyás Bél diese lange Prozedur zweimal hätte durchmachen wollen. Deshalb muß man eher dar­an denken, daß der Autor den Text von Privatpersonen korrigieren ließ, vielleicht nachdem es mißlungen war, ihn dem Magistrat einzureichen. Das korrigierte, ergänzte Exemplar und die vermutlich getrennt angelegten Bemerkungen konnte er Ende 1728 in die Hand bekommen haben, dann schaute er in den ersten Monaten 1729 den Text durch und korrigierte ihn (mindestens eine Anmerkung über den Neusiedler See scheint es zu beweisen), dann schrieb er den Text rein ab, und schickte ihn der Hof­kanzlei ein. 4. Civitatis Rustensis Descriptio (EFK Hist. I. ccc.) Zwei Manuskripte stehen unter derselben Signatur. Das eine ist die Beschreibung der Stadt Rust in der Hand­schrift von Mátyás Bél, es ist mehrmals korrigiert und ergänzt, ebenfalls von Mátyás Bél. Sein Ausmaß ist 13 Folios, seine Größe ist 330 X 210 mm. Das andere ist die Reinschrift des ersteren und wurde von einer fremden Hand geschrieben. Sein Aus­maß ist 14 Folios. Auf dem Deckblatt ist der Text zu lesen: „Inclyto Liberae Regiaeque Ciuitatis Magistratui Grauissimo ad reuidendum, augendumque mittit Matthias Bei'Auetor" '. Wie wir bereits erwähnten, kam die Beschreibung von Rust in den bisher aufge­zählten Handschriften nicht vor. Mátyás Bél gab immer an, wo er sie einschieben will (nach Eisenstadt), aber er schrieb nach der Abschnittsnummer (Sectio III.), daß sie fehlt (deest). Er kann mit dieser Stadt später angefangen haben, vielleicht weil er über sie später Daten erhielt. Die Reinschrift kann der erste Text sein, der über Rust veröffent­licht wurde. Der Autor wies diesem Manuskript eine ähnliche Rolle zu, wie dem, das an die Ödenburger abgeschickt wurde (wahrscheinlich 1727): er wollte glaubwür­dige und umfangreiche Daten über die Stadt bekommen, und dazu bat er die Bürger um Hilfe. Für die Datierung 1728 spricht eine formale Tatsache. Unseren Text schrieb näm­lich ohne Zweifel die Hand, die auch die Hist. I. xx., den vorherigen Text schrieb. Má­tyás Bél brachte also 1728, als er seinen Schreiber die Komitatsbeschreibung Odenburg verfertigen ließ, auch den Entwurf über Rust in Ordnung, um auch diesen Abschnitt beurteilen zu lassen. Daß die Stadtbeschreibung nicht einmal in diese Variante einge­tragen wurde, läßt sich einerseits dadurch erklären, daß sie noch nicht fertig war, als der Autor das Werk dem Komitat einschickte, aber auch dadurch, daß Mátyás Bél sich mit diesem Abschnitt noch allein beschäftigen wollte — vermutlich weil er noch nicht in der Hand der Beurteiler gewesen war —, und so schickte er ihn auch nicht an die Stadt. Die Datierung auf das Jahr 1728 ist auch deswegen zu akzeptieren, da sie unter­stützt wird durch das Intervall, in dem die Beschreibung von Rust in die Reihe der Handschriften eintrat. Die Hist. I. xx. — in der dieser Abschnitt noch nicht vorhanden ist —, stammt bestmöglich aus dem Jahr 1728 (zumindest der Grundtext), während der

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