Bírósági Könyv 1423-1531; A sorozat, 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2005)

Die Stadtbücher und das Ödenburger Gerichtsbuch (László Blazovich)

wird 1569 angelegt. 19 Die Stadtbücher bilden einen eindrucksvollen Nachlass europäi­scher und ungarischer Altertümer. Die im Vergleich zu ungarischen Städten zahlreichen Stadtbücher von Odenburg nehmen einen hervorragenden Platz in der städtischen Schrift­lichkeit ein. Das Gerichtsbuch und die Stadtbücher von Odenburg In der Kanzlei der Stadt Odenburg — wie dies aus den materialreichen Quellenausgaben von Jenő Házi hervorgeht 20 — wurden bereits ab Ende des 14. Jahrhunderts gleichzeitig mehrere Bücher aufgelegt und ihre Zahl nahm in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts weiter zu. Die Aufzeichnung einzelner Rechtsfalle in einem der Stadtbücher erfolgt im 15. Jahrhundert eher zufallsweise, die einzelnen Arbeitsbereiche werden in der städtischen Kanzlei erst in den 1530er Jahren voneinander getrennt. Besonders die Einträge des Ge­richtsbuches, des Gedenkbuches und des Bürgerbüch/ überlappen sich oft thematisch. Die 1390 und 1393 angelegten Stadtbücher wurden bereits erwähnt. Die Testamente hat Házi gesondert in einem Sammelband herausgegeben und die Stadtversammlungsprotokolle, die eigentlich gesonderte Hefte bilden, für den Zeitraum 1455 bis 1541 veröffentlicht. Das „Stadtversammlungsprotokoll" (ab Ende des 15. Jahrhunderts werden sie Gemeindebe­trachtung genannt) von 1455 ist in praxi eine Liste der Ratsbeschlüsse zunächst in Prosa-, dann in Spruchform. Nach einer Lücke zwischen 1456—1496 sind aus der Zeit bis 1523 einige Protokolle erhalten. Bis 1551 ist dann die Quellengruppe kontinuierlich überliefert und das nächste Protokoll ist nach einer weiteren Lücke von 1580 erhalten. Házi veröf­fentlichte sie bis 1541, die Protokolle der folgenden 10 Jahre sind nicht ediert. Daten über die Erlangung des Bürgerrechtes sind im Gerichtsbuch, Gedenkbuch und Bürgerbüchl gleichwohl vorhanden. Die regelmäßige Führung von Bürgerbüchern beginnt 1535 und dauert bis 1580. Der nächste erhaltene Kodex ist mit 1612 datiert. Házi hat zudem die Bürgerbücher von 1535 bis 1541 sowie die unterschiedlichen Abrechnungen ab 1432 veröffentlicht. Früher bereits angedeutet, im Vorwort des vorliegenden Bandes betont Házi wieder, im städtischen Archiv von Odenburg werden vier weitere unedierte Kodi­zes mit mehrheitlich mittelalterlichen Quellen aufbewahrt. 21 Einer davon ist der vorlie­gende Band, das Gerichtsbuch mit Daten aus dem Zeitraum 1427—1531. Die Vorstellung der Entstehung, seiner Schreiber, des Aufbaus und die archivalische Beschreibung des Kodex ist nicht die Aufgabe des Verfassers dieser Einleitung. Eine Stellungnahme zur Gattangsbestimmung ist jedoch erforderlich. Házi hat bereits bemerkt, 19 Debrecen Város Magistratusának Jegyzőkönyvei. Übersetzt und ausgewählt von István Balogh (1547-1555., 1572-1573., 1589-1592.) und Emőke P. Szalay (1555-1557., 1564-1571., 1574­1588). Debrecen 1979-2001. (A Hajdú-Bihar Megyei Levéltár forráskiadványai. 1-7., 10., 12-13., 15-16., 18-19., 23-27., 30., 32-33.; Miskolc város tanácsülési jegyzőkönyve (1569-1600) Közre­adja: Tóth Péter. Miskolc 1990. 20 Házi Jenő: Sopron szabad királyi város története 1/1—7., II/1— 6. Sopron. 1921—1943. Besonders II/1-6. 21 Házi Jenő, Sopron II/ 6. IV-V. und das Vorwort von Házi zum Gerichtsbuch im vorliegenden Band; Mollay Károly: Első telekkönyv / Erstes Grundbuch., Quellen zur Geschichte der Stadt Odenburg, Reihe A, Bd. 1., Sopron 1993, Vorwort bzw. die freundliche Mitteilung von Katalin Szende. Vgl. noch Goda Károly: Sopron város levéltára XIV—XVI. századi városi könyvei (Tema­tikus segédlet). Manuskript.

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