Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)

Források

Jacob Stainer166 városkapitány végrendelete Sopron, 1688. február 5. 32. Jn Nomine Jesu! Amen. Nachdem der Alleinweise Gott, nach seinen unwandelbahren Rath vnd heyligen Willen, mich Jacob Stainern, der Zeit wolverordneten Statthaubtmann alhier, kurtz verwichener Zeit, mit schwerer Leibesschwachheit heimbgesuchet, welche von Tag zu Tag zunihmet vnd mich meines herzu nahendem Lebensende erindert, alß habe jch ungeachtet, (dafern der Allmächtige über mich gebietten solte!) einige indubi­tatos haeredes, denen meine wenige Verlassenschafft, anheim fiele, hinter mir ver­hesse; gleichwohlen auch diejenige, welche nicht allein bey meinen gesunden Tagen, sondern auch in diser meiner schweren Krankheit <mir>167 viel gutes gethan, mei­ner threülich gepfleget vnd rühmlich gewarttet, dankbahr zuerweisen, bey mir be­schlossen, Gestalten jch dann, noch zu der Zeit, da jch es durch Gottes Gnad, bey un- verrukter Vernunfff vnd wider mäniglich rechtmässiges Widersprechen, wol thuen können, vnd dadurch alle Uneinigkeit vnd Widerwillen zuverhüetten, disen meinen vorhero wolbedachten, auch anjezo vnd forthin beständigen Willen vnd Meinung, wie es nemblich nach meinen tödlichen Hintritt, mit meinen freyeigenthumblichen Vermögen solle gehalten werden, zu Papier bringen lassen vnd hiemit unter mei­ner eigenhändigen Nahmens Unterschrift vnd vorgestelt- gewöhnlichen Petschaffts Bekräfitigung, (Titulierten]) Herrn Michäel Kezsnarich, Herrn Johann Ehrnreich Mezgern, Herrn Johann Wilhelmb Bekh, vndt Herrn Samuel Öttrich Retzen, aller des Jnnern Raths alhier, per modum solennis fassionis, wie die in allerbesten Form, nach dises löb[liehen] Königreichs Ungarn vorgeschribenen Rechten vnd diser kö­niglichen] Freystatt rühmlichen Gebrauch vnd Gewohnheiten, auf d[as] kräfffigste vnd gültigste geschehen kahn vnd mag, eingehändiget, mit dienstfr[eundlicher] Bitt, solche bey meinen Lebzeiten in guter Verwahrung vnd gezimender Verschwigenheit zu halten, nach meinem Absterben aber, bewuster Ordnung nach, e[in] E[hrsamer] Rath alhier vorzutrag[en] vnd zu dero obrigkeitlichen Schutz vnd Manutenirung bestermassen zu reconimendiren wollen, dessen wahrer Jnnhalt, wie folget: Erstlich, meinen abgelebten Cörper betreffend] will jch, d[as] meine hernach ernante eingesezte Erben, denselben christlöb [liehen] Gebrauch nach, auf unseren euang[elischen] Gottesakher alhier, in eine besondere Grufft legen, vndt honorifice sollen zur Erden bestatten lassen. Andertens, was mein zeitliches Vermögen anlanget, so will vnd verordne jch, d[as] nach meinen tödlichen Abgang, mehr wolgedachte meine Erben, davon zu den alhiesigen euangelischen Bethhauß einhundert Ducaten in specie, zu den burgerli­166 Jacob Stainer életútjára Házi, 1982. Nr. 10.449. 167 Sor feletti betoldás. 168

Next

/
Oldalképek
Tartalom