Dominkovits Péter: Második telekkönyv 1554-1580 (Sopron, 2015)
Irodalomjegyzék
von Gregor Gaspitz geführt wurden, er hatte das erste Grundbuch abgeschlossen und das zweite eröffnet. Gregor Gaspitz war von adeliger Abstammung, aus der Reihe der Notare galt er als Verbindungsglied zwischen dem ersten und zweiten Grundbuch, das wohlbegründet die strukturelle Ähnlichkeiten der Eintragungen der zwei Grundbücher rechtfertigte. Gregor Gaspitz wohnte mit seiner Frau Namens Barbara in der Schmidtgasse/Ko- vácsszer, sein Amt hatte er ab das Jahr 1552 bekleidet, in den 1560er Jahre zählte er mit seiner Frau zu den bedeutenden Grundstückerwerber der Stadt. 1565 wurde er zur Zufriedenheit des Rates zum Mitglied des Inneren Rates gewählt, sein Testament setzte er 1571 auf. Von seinen Grundstückerwerben legen auch die Einträge dieses Grundbuches eine Zeugenschaft ab (s. u. Grundbuch Nr. 157., 195., 207.). Ihn folgte auf dem Posten der in Wittenberg bei Melanchton in den Jahren 1555 und 1556 geschulte Mihály Wirth, er pflegte auch zum Komitate gute Verbindungen, mit seinem Namen sind auch die Steuerkonskriptionen des Komitates verbunden, die er für die Ungarische Kammer verfertigt hatte. Mihály Wirth war der erste in der Reihe der Stadtnotare des 16. Jahrhunderts, der sich zur evangelischen Religion bekannte. Der letzte Notar der Zeitperiode des zweiten Grundbuches war Georg Nussbaum, er hatte sein Amt von 1569 bis 1589, zwei Jahrzehnte inne. Auch er wurde 1580 zum Mitglied des Inneren Rates gewählt. Notar der Jahrhundertwende (16—17. Jahrhundert) war Sebastian Dobner, der sein Amt von 1589 bis 1604 bekleidete, von ihm stammen keine Eintragungen des Grundbuches. Der deutschen Kanzleisprache der Stadt ist es zu verdanken, dass die Namen der Bürger sowohl im Grundbuch, als auch in den Ratsprotokollen in deutscher Schriftform erscheinen, eine eingehende Analyse würde aber darauf hinweisen, dass sie sowohl ungarische, als auch deutsche und kroatische Einwohner sich hinter ihnen verbargen.15 In beiden Fällen hatte der schriftführende Notar bei den Fassionen der Grundstückskäufe eine zweifache Datierung angewandt, d. h. beim Damm hatte er meistens die Jahreszahl, den Monat und den Tag mit Buchstaben ausgeschrieben, ansatzweise mit arabischen, oder mit römischen Zahlen verkürzt, darüber hinaus folgte er auch der antiken Tradition, d. h. er hatte auch die amtierenden zwei führenden Amtsträger, den Bürgermeister und den Stadtrichter angegeben, letzteres hatte er nicht konsequent praktiziert. Ungeachtet dessen avancierten sich die Ödenburger Grundbücher dadurch zu den wichtigsten Quellen der Archontologie der Ödenburger stadtleitenden Amtsträger der Zeitperiode. Es sollte hier vermerkt werden, dass sich in den 1560er Jahren die Bezeichnung der zwei stadtleitenden Amtspositionen veränderte, so wurde der Bürgermeister anstatt der Bezeichnung magister civium mit der Bezeichnung consul angespro15 Eine ähnliche Beobachtung machte zur Praxis der Stadtkanzlei der Stadt Güns Bariska István in einem leider nicht publizierten Vortrag. Zur sich unsere Region, so auch die Umgebung von Sopron, ihre Frondörfer belangenden Migration der Kroaten im 16. Jahrhunderts steht das Handbuch von Breu, Josef, zur Verfügung, bzw. die Quellenedition von Felix Tobler, Miljenko Pandzic, Géza Pálffy: Ausgewählte Dokumente zur kroatische Migration auf dem West-Ungarischen Gebiet aus dem 16-ten Jahrhundert, Eisenstadt,! 999. 17