Dominkovits Péter: Második telekkönyv 1554-1580 (Sopron, 2015)
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und Grundstückverzeichnis darstellt — hängt eindeutig mit dem Ausbau der Stadt Raab zu einer Festungsstadt, mit der Tätigkeit des Wiener Hofkriegsrats, mit der Tätigkeit des Bauaufsehers Thomas Eyseler zusammen. Es ist anzunehmen, dass das Anlegen des Grundbuches auf diese spezielle Gegebenheit, auf diese spezielle Funktion zurückzuführen ist, da aus anderen Marktflecken der Region, so aus dem Marktflecken des Bischofs aus Steinamanger, aus dem Sitz des Komitates Eisenburg, aus dem späteren Komitatssitz, sowie aus dem Marktflecken, bzw. Grenzfestung Pápa, das später zum Komitas sitz avancierte, 12 sowie aus dem größten Oppidum des Komitates Ödenburg, aus Tschapring/Csepreg keins erhalten geblieben ist.13 Aus dem Städtenetz der weiteren Region ist nur aus einer Stadt, aus dem zum Komitat Ödenburg, zur Herrschaft Ungarisch-Altenburg/Magyaróvár gehörenden Marktflecken, Rust/Ruszt ein Grundbuch aus dem Jahr 1651 erhalten geblieben. So sind wir der Meinung, dass sowohl die Aufzeichnungen, als auch die Funktion des ersten und des zweiten Ödenburger Grundbuches von den späteren, von Gusztáv Thirring verwendeten Grundverzeichnissen divergieren, diese zwei Quellen der Frühneuzeit hängen mit der Funktion des Stadtmagistrats als Glaubwürdiger Ort zusammen, d. h. die Kaufhandlungen bezüglich der städtischen Immobilien erfolgte vor dem Stadtmagistrat und wurden von Stadtnotar schriftlich festgehalten. Diese Funktion des Stadtmagistrats wurde auch im Tripartitum von István Verbőczi festgehalten. Aus der West-Transdanubischen Region mit einem dichten Netz von Glaubwürdigen Orten ist aus der gegebenen Zeitperiode weder aus dem Eisenburger/Vasvárer Domkapitel, noch aus dem der Csornaer Prämonstratenser Propstei untergestellten Konvent eine sich auf eine Stadt oder Marktflecken beziehende Grundstückfassion bekannt, nur aus dem Raaber Domkapitel sind einige den Marktflecken Raab betreffende Grundstückfassionen publik.14 Die Tatsache, dass die Einträge des zweiten Grundbuches denen des ersten in ihrer Struktur ähneln, liegt nicht nur in der Amtstätigkeit der Stadtkanzlei, sondern auch in der subjektiven, individuellen Gegebenheit, dass beide von demselben Stadtnotar, 12 Im Falle der Stadt Steinamanger wurden die Urbarien zu Ende des 16. Jahrhunert zwar aus einem anderen Zweck angelegt, sie ermöglichen aber eine gewisse Grundstückrekonstruktion des Marktfleckens, Dank des dichten zeitlichen Auftretens der zeitgenössischen Quellen. Siehe: Horváth Tibor Antal, 1993. Die Urbarien wurden veröffentlicht von Zágorhidi Czigány Balázs, Szombathelyi urbáriumok és inventariumok aló. századból, Szombathely, 2000. Die Quellen hatte Horváth Antal zum Teil aufgearbeitet, siehe: Savaria-Szombathely a XV- XVIII. században, Szombathely, 1993.,/Acta Savariensia, 8./ passim. Es sollte vermerkt werden, dass sowohl im Falle von Raab, als auch von Stainaraanger die städtischen Ratsprotokolle vordem Magistrat abgehaltene Gerichtsverhandlungen beinhalten. Im Faüfc von Stainamanger beinhalten die sog. Weinbergsprotokolle ähnlich vor dem Stadtmagistrat errichtete Fassionen. 13 Über Pápa des 16. Jahrhunderts erschien unter der Chefreaktion von Kubinyi András ein Aufsatzband: Tanulmányok Pápa történetéből. Darin ein Aufsatz von Szakály Ferenc: Pápa a török korban. Pápa, 1996. Auf das Grundbuch von Rust macht Aufmerksam: Allgemeine Landestopographie des Burgenlandes. Hg. von BL. Landesregierung, Eisenstadt,1963. S. 513. Die Quellen befinden sich auch Zurzeit im Stadtarchiv der sich 1681 den Rang einer königlichen Freistadt erworbenen Stadt Rust. 14 Darüber siehe Béli 2014, passim. Győri Egyházmegyei Levéltár, Győri Székeskáptalan Hiteleshelyi Levéltára, felvallási jegyzőkönyvek, 1. köt., passim. 16