H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)

D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth életútja és karriere

len in Anwesenheit der Inspektoren und der Vormünder aus Malz und Hopfen eine Probe brauen zu lassen. Der Rat erteilte seine Zustimmung und verordnete den Inspektoren, auch in Zukunft beim Bierbrauen anwesend zu sein um den Grad des Malzes überprüfen zu können. Auch die allgemeinen Preissteigerungen machten dem Rat zu schaffen. Um ihnen einen Einhalt zu gebieten, hatte der Rat einen Beschluss erlassen, den Aufkauf von Produk­ten - der den über keinen bürgerlichen Beruf verfügenden Frauen der Weinhauer zuge­schrieben wurde — im Bereich des Möglichen zurückzudrängen.101 Dass Wohlmuth 1733 erneut zum Bürgermeister gewählt wurde, könne sowohl an sei­ner gefestigten Position als auch an seiner erfolgreichen Amtsausübung liegen. Laut den Aufzeichnungen der Kammerrechnungen gelang es der Stadt und damit Wohlmuth die Verschuldung etwas einzudämmen, die Bilanz des Budgets erwies sich dieses Jahr als posi­tiv, gegenüber den Einnahmen von 20.247 Gulden 16 4/6 Denar102 zeigte sich eine Ausga­be von 19.430 Gulden.103 Die Einnahmen konnten um 32% gesteigert werden. Diesen Erfolg wiederspricht aber die Tatsache, dass auch die Ausgaben anstiegen, die Höhe der Zinsrückzahlungen wuchs von 987 Gulden auf 1.647 Gulden. Als besonders gewinnbrin­gend erwies sich in der Stadt der Weinausschank, dadurch konnte eine Einnahme von 2.646 Gulden 6 5/6 Denar verbucht werden.104 Dieser Zuwachs erscheint als Ergebnis einer lang­anhaltenden Tendenz, wurden auf diesem Posten im Jahr 1725 1.644 Gulden 40 Denar verzeichnet, so wurden 1732 schon 2.511 Gulden 5/6 Denar eingetragen. Dem städtischen Weinschank gegenüber brachte der Weinausschank der Untertanendörfer der Stadt nur eine fortlaufend zurückgehende Einnahme. Die auf diesem Posten vermerkten Einnahmen des Jahres 1733 machten 1.365 Gulden 34 2/4 Denar aus, dies unterliegt weit den 1725 eingebrachten Einnahmen von 3.182 Gulden 20 5/6 Denar.105 Die Einnahmen nach den Ablösungen der Urbarialleistungen zeigten ebenfalls einen Rückgang, brachten sie 1732 noch 1.290 Gulden 31 2/3 Denar ein, sank ihre Summe im Jahr 1733 auf 767 Gulden 68 Denar.106 Demgegenüber zeigen die Einnahmen nach dem Bürgerrecht einen rasanten An­stieg von 320 %, dies ergab einen Zuwachs von 231 Gulden 60 Denar auf 740 Gulden 60 Denar.107 Als eine mögliche Erklärung erscheint dafür, dass der Rat die Bedingungen der Bürgeraufnahme gelockert hatte und so für mehrere Leute die Möglichkeit des Erlangens des Bürgerrechtes ermöglicht wurde, weitere diesbezügliche mikrohistorische Untersuchun­gen stehen aber noch bevor. Ebenfalls einen steilen Anstieg zeigen die eingenommenen Strafgelder innerhalb eines Jahres, sie nahmen um 105% zu.108 Betreffend die ungelösten Fragen des Bierbrauens und der Steuerrückstände, blieben die Probleme auch im Jahr 1733 weiter bestehen. 1734 hatte sich Wohlmuth weder für das Amt des Bürgermeisters noch für das Amt des Stadtrichters beworben. Erst 1735 trat er bei der Wahl für das Richteramt an, verlor aber gegen Johann Georg Kramer.109 1736 trat er erneut um das Bürgermeisteramt an, verlor Lebenslauf und Karriere von Johann Wohlmuth 101 MNL GyMSM SL SVL, Ratsprotokoll, Band 141. 13. August 1732, 140. p. Zu den einstigen Preisen und Gehältern: Dányi—Zimányi, 1989, 66-517. 102 MNL GyMSM SL SVL, KAR, Jahrgang 1733, Band 163, 117. p. 103 MNL GyMSM SL SVL, KAR, Jahrgang 1733, Band 163,221. p. 104 MNL GyMSM SL SVL, KAR. Jahrgang 1733, Band 163, 97. p. 105 MNL GyMSM SL SVL, KAR. Jahrgang 1733, Band 163,107. p. 106 MNL GyMSM SL SVL, KAR. Jahrgang 1733, Band 163, 113. p. 107 MNL GyMSM SL SVL, KAR. Jahrgang 1732, Band 162, 16. p. daselbst KAR, Jahrgang 1733, Band 163. 19. p. 108Wurden 1732 hier auf diesem Posten 93 Gulden 33 1/3 Denar verbucht, machten die Strafgelder des Jahres 1733 191 Gulden 52 2/3 Denar aus. Ld. MNL GyMSM SL SVL, KAR. Jahrgang 1732, Band 162, 23. p. daselbst KAR, Jahrgang 1733, Band 163, 24. p. 109 MNL GyMSM SL SVL, Wohlmuth-Diarium, Vermerk vom 24. April 1735, 262-263. p. 85

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