H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)

H. Németh István: A város szolgálatában Johann Wohlmuth pályafutásának várospolitikai tényezői

István H. Németh der vernehmlichsten Aufgaben des Reichstags und der dort eingerichteten ständigen Kom­mission. An deren Spitze stand Imre Csáky, der Erzbischof von Kalocsa. Diese Kommis­sion und vor allem ihr Mitglied Sándor Károlyi waren es, die einen Reformplan, das soge­nannte Systema politico-oeconomico-militare, ausarbeiteten und versuchten, moderne Lösungen für die Probleme des damaligen Staates zu finden. Dem Systema nach sollte die Verwaltung von neuen Behörden, wie z. B. dem Königlich-ungarischen Statthaltereirat, ausgeübt werden bzw. räumte das Konzept den alten Zentralbehörden neue, eindeutigere Kompetenzen ein. Dem Staat hingegen sollte eine regulierende, leitende und überprüfende Rolle zukommen. Das ging freilich über die ständischen Vorstellungen hinaus und ist als sehr fortschrittlich zu betrachten, da sich diese Auffassung den Staatsverwaltungsrichtlinien anderer europäischer Länder anpasste. Dieser Plan konnte zwar nicht sofort verwirklicht werden, bildete aber das Grundelement für die während des 18. Jahrhunderts vom Herrscher getroffenen Maßnah­men.5 Die Städte nahmen einen wichtigen Platz innerhalb der Zentralverwaltung ein, denn als Eigentum des Herrschers unterlagen sie — im Gegensatz zu den anderen Ständen — direkt seiner Obrigkeit. In der Frühen Neuzeit beobachten wir europaweit eine an Stärke gewin­nende Staatsmacht, die Ausdehnung der Kompetenzen der Staatsverwaltung sowie die Einmischung des Staates in die unterschiedlichsten Bereiche des Lebens. Diese Phänomene machen sich im Königreich Ungarn am Ende des 17. Jahrhunderts bemerkbar. Der erfolg­lose Wesselényi-Aufstand bot nämlich dem Wiener Hof eine gute Gelegenheit, solche stadtpolitischen Maßnahmen zu treffen, die in den österreichischen Erbländern, ja sogar im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bzw. in anderen europäischen Ländern bereits durchgeführt worden waren. Beinahe auf allen Gebieten dehnte der Staat seinen Wirkungs­kreis aus: So wurde die Leitung, die Förderung und die Finanzierung des modernen Heeres und des Heerwesens in der Frühen Neuzeit zur Aufgabe des Staates — dadurch verlor es seinen mittelalterlichen, feudalen Charakterzug. Diese neue zentralisierte Machtausübung zeigte sich ebenfalls auf dem Gebiet des Steuerwesens, des Justizwesens und der Staatsver­waltung. Zentralisierung herrschte auch im Bereich des Handelswesens.6 Infolge dieser Veränderungen erfuhr die alte ständische Selbstverwaltung der Städte ei­nen grundlegenden Wandel. Dieser ist auch mit ihrer abhängigen Stellung zu erklären. Die Städte als Stand waren vom Herrscher selbst viel abhängiger als die anderen Stände. (Das ist für beinahe jeden europäischen Staat, ausgenommen anfänglich die italienischen Staaten und später die holländischen Länder, charakteristisch.) Deshalb betrafen die Zentralisie­rungsmaßnahmen des Herrschers vorerst die Städte. In der Fachliteratur wird - im Hinblick auf die Reichstädte — über deren staatliche Bürokratisierung, sogar (extrem formuliert) über deren „Verstaatlichung” gesprochen.7 Diese Tendenz lässt sich auch in den Städten des Königreichs Frankreich beobachten: Zur Stadtelite gehörten seit dem 17. Jahrhundert viel mehr Staatsangestellte als frei gewählte Amtsträger der Stadt.8 In seiner grundlegenden Monographie spricht Fernand Braudel sogar von einer „Niederlage” der Städte im Zusam­menhang von Stadt und Staat. Seines Erachtens existierten bis in die Frühe Neuzeit keine Großstädte in Europa - solche entstanden erst im 17.—18. Jahrhundert, erreichten dann 5 Ember, 1989. 401-402., Kalmár, 2001. 6 Asch-Duchhardt, 1996.; Asch, 1999.; Duchhardt, 1994.; Henshall, 1992.; Bonney, 1995. 7 Zur „Verstaatlichung” der Städte vgl. Blaschke, 1991. 139-140.; Hubatsch, 1983.; Rügge, 2000. 8 Zusammenfassend siehe Németh, 2004. Bd. 1. 45-70., bzw. Tilly, 1994.; Cowan, 1998.; Friedrichs, 2000.; Nash, 1973.; ’t Hart, 1994.; Chédeville—Le Goff—Rossiaud, 1980.; Chartier—Chaussinaad—Nogaret—Nebeux—Le Roy Ladurie, 1981.; Chevalier, 1982.; Mousnier, 1974.; Orest, 1973.; Chittolini, 1994.; Brunner, 1963.; Ennen, 1981.; Blickle, 1998.; Schlögl, 2004. 34

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