D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

D. SZAKÁCS ANITA: Prinzipien der Quellenedition

D. SZAKÁCS ANITA PRINZIPIEN DER QUELLENEDITION Diese Quellenedition veröffentlicht Testamente von Ärzten, Chirurgen, Apothe­kern, Badern und Hebammen der Frühen Neuzeit, die aus der von Oertel ge­ordneten Testamentsreihe des Archivmaterials der Ödenburger Stadt des Öden­burger Archivs des Komitates Raab-Wieselburg-Ödenburg stammen. 1 Durch die Edition wurde die Veröffentlichung der Testamente ermöglicht, die als grundlegenden Quellen zur Erforschung und zur Analyse des individuellen Lebensweges einzelner Personen sowie Berufsgruppen dienen, die zu jenen Zielpersonen gehören, welche im - mit dem modernen Begriff ausgedrückt ­Gesundheitswesen der Stadt Odenburg der Frühen Neuzeit tätig waren. 2 Hier wird auf die medizingeschichtliche Aufarbeitung der Testamente, beziehungs­weise auf die gesellschaftshistorische Analysemöglichkeiten des Gesundheits­wesens anhand der Testamente nicht eingegangen, vorgesehen wurde, nur auf Ödenburger Fälle, beziehungsweise auf ihre Bearbeitungen zu verweisen, die im späteren auch als Beispiel dienen könnten. Es gibt schon in der Vergangenheit dafür Beispiele, dass bei der Aufarbeitung der Ödenburger Pharmazie- und Medizingeschichte auf Testamente von Apothekern und Medizinern zurückge­griffen wurde, 3 aber auch das Beispiel von Krems, einer niederösterreichischen Stadt, kann uns als Beispiel für die Möglichkeit einer prosopographischen Er­schließung der örtlichen Apotheker- und Ärztegesellschaft dienen. 4 Diese Einleitung hat sich nicht die inhaltliche oder formale Analyse der Quellen zum Ziele gemacht, sie möchte nur zu den weiteren Forschungsarbeiten und Aufarbeitungen Anhaltspunkte liefern. Das erste Testament der aus 96 schriftlichen letzwilligen Verfügungen stehenden Quellenedition stammt aus dem Jahre 1544, das letzte aus dem Jahre 1787. 5 Als obere Grenze der Sammlung diente der Zeitpunkt der Gesundheitsreform von Josef II. Obwohl nach Berufs­zweigen und Zeitabschnitten die Testamente in unterschiedlicher Anzahl vertre­ten sind - so z.B. befinden sich unter ihnen nur wenige, bei denen Hebammen als Erblasserinnen auftreten - erscheint in den Testamenten die ganze Palette der Vertreter des frühneuzeitlichen Gesundheitswesens. Aus dem gegebenen Zeitraum zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert konnten Testamente von 22 Barbieren, 13 Badern, 25 Apothekern, 15 Ärzten, 13 Chirurgen und 3 Hebammen erschlossen werden, beziehungsweise die ihrer Ehefrauen. 6 Wie schon erwähnt, 1 Über die von Oertel unternommene Ordnungstätigkeit siehe: HÁZI, 1923. 230-246. 2 Zur Wichtigkeit und Erforschungsmöglichkeiten von Testamenten: SZENDE, 2004. 58-128. Frühere Literatur: MÁTAY, 2004. 248-270. 3 HÁZI, 1932; NIKOLICS, 1989. 276-278. 4 KÜHNEL, 1961. 9-32. 5 Testamente der vorangehenden Jahre wurden von lenő Házi veröffentlicht: HÁZI, 1930-1931. 6 Über die Erschließung: D. SZAKÁCS, 2005.1-7. D. SZAKÁCS ANITA: Prinzipien XXXVII-XLI.

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