D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

D. SZAKÁCS ANITA: Prinzipien der Quellenedition

beinhaltet die Edition 96 Testamente, bei denen nach den Quellengegebenheiten auch die Textversionen und Konzepte von einzelnen Dokumenten veröffentlicht wurden, die zusammengehören und sich auf eine Person beziehen unter einer Nummer, so z.B. im Falle des Apothekers Johann Stephan [1642] erscheinen Reinschrift, Konzept und Verzeichnis unter der Nummer 22., bei dem Barbier Jakob Spiess und seiner Frau Ursula [1656] unter der Nummer 28. Veröffentlicht wurden auch die den Testamenten beigefügten genealogischen Tabellen, die der Mikroanalyse der Familien- und Gesellschaftsforschung als Hilfe dienen könn­ten, so die des Badermeisters Pößl und seiner Witwe (Nr. 24-25.). Der Öffent­lichkeit wurde bisher nur eines der Testamente zugänglich gemacht, nämlich das des Daniel Lindtner aus dem Jahre 1646 (Nr. 23/ A.), der als Apotheker beim Palatin, dem Grafen Nikolaus Esterházy diente. 7 Unter den 96 Testamenten befindet sich nur eines, das in ungarischer Spra­che geschrieben wurde, das der Kata Moitetich (Nr. 20), die die Frau des Micha­el Telekes Barbély gewesen ist. Der überwiegende Teil der Testamente kann als ein Andenken der deutschsprachigen privatrechtlichen Schriftlichkeit der Stadt betrachtet werden. Als allgemeines Grundprinzip bei der Veröffentlichung der Quellen diente eine buchstabentreue, aber auf keine paläographische Treue aus­gerichtete Transkription. Der Grundsatz des Transkribierens des einzigen unga­rischsprachigen Testamentes erfordert keine besondere Erläuterung, da es den Veröffentlichungsvorschlägen dieser Epoche entspricht, beziehungsweise sich in die bisherige Edition der Quellen des Ödenburger Komitates dieser Zeitperiode einfügt. 8 Bei den Prinzipien der Quellenedition der deutschsprachigen Quellen besteht aber der Bedarf an einer detaillierten Erklärung. Da die Verwendung von kleinen und großen Buchstaben in den deutsch­sprachigen Texten des 16., 17. und 18. Jahrhunderts nicht einheitlich war, 9 wur­de die Transkription der Quellen des 16. und 17. Jahrhunderts anhand am Bei­spiel der deutschsprachigen Quelleneditionen nach den allgemein anerkannten Transkriptionsvorschriften dieser vorgenommen. Demnach wurden kleine Buchstaben, d.h. Minuskel verwendet. Bei der Transkription der Testamente des 18. Jahrhunderts wurden die auf diese Zeitperiode als richtungsweisenden Vor­schläge im Bezug auf die Minuskel und Majuskel angewandt. 10 Dass diese Lö­sung den Prinzipien, beziehungsweise den Forderungen auf Einheitlichkeit in der Quellenedition innerhalb einer Veröffentlichung widerspricht, ist mir voll­kommen bewußt, doch habe ich mich trotz dieses großen Dilemmas gegen die auf drei Jahrhunderte zurückgreifende einheitliche Transkription entschieden und habe den Entschluß gefasst, mich an die in den einschlägigen Fachkreisen verbreitete Periodisierung und an die methodischen Vorsätze zu halten. Konse­7 RYSLAVY, 1979. 8 Zur ungarischsprachigen Quellenedition der Zeitperiode: BAK, 2000. 91-137. Zur Anpassung der Ödenburger Praxis der Zeitepoche: HORVÁTH-DOMINKOVITS, 2001. VI-IX. 9 SZENDE, 2000. 49-62.; SoÓS, 2000. 81-89. 10 SOÓS, 2000. 87-89.

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