D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)

SONIA HORN-MONIKA GRASS: Strukturen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesundheitswesens. (Ein Überblick)

Häufig waren Augenärzte auch als Zahnärzte oder Bruch- und Stein­schneider approbiert. Dies muss nicht allein auf der Tatsache beruhen, dass ein Augenarzt mit dieser Tätigkeit alleine nicht ausgelastet gewesen wäre - es sollte bedacht werden, dass für alle diese Berufe ganz besondere Geschicklichkeit nö­tig war. Keinesfalls sollten diese Spezialisten einfach mit „Kurpfuschern" in einen Topf geworfen werden - meist waren auch sie von der medizinischen Fakultät examiniert und approbiert. Als Beispiel dazu sei von der medizinischen Fakultät examiniert und approbiert. Als Beispiel dazu sei Gottfried Marquard angeführt. Er stammte aus Liehnitz in Schlesien (heute Legnica in Polen), 1685 wurde er von der medizinischen Fakultät der Universität Wien als Augenarzt und Bruch- und Steinschneider geprüft. 1706 wurde er auf Grund seiner midizi­nischen Qualifikation eigenes zu Fürst Paul Esterházy auf die Burg Förch­53 tenstein geholt, um vermutlich eine Bruchoperation durchzuführen. Bedeutung von Quellen für Regionalstudien Eine 2007 in der Reihe der Burgenländischen Forschungen erschienene Regio­nalstudie setzt sich mit der medizinischen Versorgung der drei Esterházyschen Herrschaften Forchtenstein, Eisenstadt und Hornstein des Komitates Odenburg 54 bis zum Jahre 1770 auseinander. Diese drei Herrschaften sind auch deswegen sehr interessant, da sie in der Frühen Neuzeit unter der Verwaltung der Nieder­österreichischen Kammer standen und die Herrschaft Forchtenstein 1626 und die Herrschaften Eisenstadt und Hornstein 1647 an Ungarn reinkorporiert wur­den. Hatten zuvor die Verordnungen für Österreich unter der Erms gegolten, änderte sich durch diese Rückführung auch die Rechtslage - wenn auch nicht immer unmittelbar. Die Bader und Wundärzte dieser Region gehörten ur­sprünglich der Wiener Neustädter Baderzunft an. In der Privilegienbestätigung von 1668 durch Kaiser Leopold I. wurde noch versucht, Ablösungstendenzen entgegenzuwirken, aber um 1705 folgte der endgültige Anschluss an die Bader­zunft in Odenburg. 1719 wurde er in der Privilegienbestätigung für die Wiener Neustädter Bader durch Kaiser Karl VI. als unabänderliche Tatsache ange­55 führt. Die handwerksordnung der Bader von Odenburg benennt auch eindeu­tig den Unterschied zwischen Badern und Barbieren: und zwar ist das Schröp­fen allen barbieren verboten, wobei die Barbiere zusätzlich in „ungarische" und 56 „deutsche' unterschieden werden. Um ein möglichst komplexes Bild der medizinischen Versorgung zu erhalten, die soziale und wirtschaftliche Situation mit ihren teilweise kompli­GRASS,2007/A,54ff. GRASS, 2007/A. GRASS, 2007/A, 12. MOL A 57 Magyar Kancellária Levéltára, Libri Regii, Bd. 31.

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