D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)
SONIA HORN-MONIKA GRASS: Strukturen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesundheitswesens. (Ein Überblick)
Häufig waren Augenärzte auch als Zahnärzte oder Bruch- und Steinschneider approbiert. Dies muss nicht allein auf der Tatsache beruhen, dass ein Augenarzt mit dieser Tätigkeit alleine nicht ausgelastet gewesen wäre - es sollte bedacht werden, dass für alle diese Berufe ganz besondere Geschicklichkeit nötig war. Keinesfalls sollten diese Spezialisten einfach mit „Kurpfuschern" in einen Topf geworfen werden - meist waren auch sie von der medizinischen Fakultät examiniert und approbiert. Als Beispiel dazu sei von der medizinischen Fakultät examiniert und approbiert. Als Beispiel dazu sei Gottfried Marquard angeführt. Er stammte aus Liehnitz in Schlesien (heute Legnica in Polen), 1685 wurde er von der medizinischen Fakultät der Universität Wien als Augenarzt und Bruch- und Steinschneider geprüft. 1706 wurde er auf Grund seiner midizinischen Qualifikation eigenes zu Fürst Paul Esterházy auf die Burg Förch53 tenstein geholt, um vermutlich eine Bruchoperation durchzuführen. Bedeutung von Quellen für Regionalstudien Eine 2007 in der Reihe der Burgenländischen Forschungen erschienene Regionalstudie setzt sich mit der medizinischen Versorgung der drei Esterházyschen Herrschaften Forchtenstein, Eisenstadt und Hornstein des Komitates Odenburg 54 bis zum Jahre 1770 auseinander. Diese drei Herrschaften sind auch deswegen sehr interessant, da sie in der Frühen Neuzeit unter der Verwaltung der Niederösterreichischen Kammer standen und die Herrschaft Forchtenstein 1626 und die Herrschaften Eisenstadt und Hornstein 1647 an Ungarn reinkorporiert wurden. Hatten zuvor die Verordnungen für Österreich unter der Erms gegolten, änderte sich durch diese Rückführung auch die Rechtslage - wenn auch nicht immer unmittelbar. Die Bader und Wundärzte dieser Region gehörten ursprünglich der Wiener Neustädter Baderzunft an. In der Privilegienbestätigung von 1668 durch Kaiser Leopold I. wurde noch versucht, Ablösungstendenzen entgegenzuwirken, aber um 1705 folgte der endgültige Anschluss an die Baderzunft in Odenburg. 1719 wurde er in der Privilegienbestätigung für die Wiener Neustädter Bader durch Kaiser Karl VI. als unabänderliche Tatsache ange55 führt. Die handwerksordnung der Bader von Odenburg benennt auch eindeutig den Unterschied zwischen Badern und Barbieren: und zwar ist das Schröpfen allen barbieren verboten, wobei die Barbiere zusätzlich in „ungarische" und 56 „deutsche' unterschieden werden. Um ein möglichst komplexes Bild der medizinischen Versorgung zu erhalten, die soziale und wirtschaftliche Situation mit ihren teilweise kompliGRASS,2007/A,54ff. GRASS, 2007/A. GRASS, 2007/A, 12. MOL A 57 Magyar Kancellária Levéltára, Libri Regii, Bd. 31.