D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)
SONIA HORN-MONIKA GRASS: Strukturen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesundheitswesens. (Ein Überblick)
2.2. Bader Die Tätigkeit von Badern diente nicht nur der Körperhygiene. Die Badstube gehörte in Niederösterreich neben dem Wirtshaus und der Mühle zur grundlegenden Infrastruktur eines Ortes. Den niederösterreichischen Weistümern ist außerdem zu entnehmen, dass die Badstuben das Recht der „freyung" hatten und die Bader weder in Wien noch in Niederösterreich als unehrlich galten. 47 Im Gegenteil, die bislang durchgeführten Recherchen für die Regionen Hollabrunn, Mistelbach, den Raum Baden, das Triestingtal, für Teile des Burgenlandes sowie für die niederösterreichische Eisenstrasse zeigen, dass Meister des Baderhandwerkes oft bedeutende öffentliche Ämter übernahmen wie z.B. jenes des Marktrichters. Da Bader sehr viele Therapieformen, auch chirurgische, durchführen konnten, sind die Badstuben als medizinische Grundversorgung zu betrachten. Wesentlich mehr konnten auch akademische Heilkundige nicht für ihre Patientinnen tun. Die medizinische Fakultät wurde mit der Prüfung von Badern durch die Privilegienbestätigung von 1517 betraut. Ab 1638 sollten alle Bader Niederund Oberösterreichs von der medizinischen Fakultät approbiert werden. Den Aufzeichnungen entsprechend dürfte dies zum Großteil auch erfolgt sein. 2.3. Augenärzte, Zahnärzte, Franzosenärzte, Bruch- und Steinschneider Augenärzte („ocularii medicus"„okulista") unterzogen sich schon sehr bald der Prüfung durch die medizinische Fakultät. 48 Zu ihren Aufgaben zählte nicht nur das „Starstechen", sondern auch andere chirurgische und konservative Behandlungen am Auge, häufig aber auch das Anpassen von Brillen. Dass hierfür besonderes Geschick notwendig ist, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung. Zahnärzte („dentifrangulus, dentista") sollten nicht (nur) als jene Heilkundigen betrachtet werden, die zum Gaudium der Zuseher auf Marktplätzen leidenden Patientinnen die Zähne zogen. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte auch die Behandlung von verschiedenen Defekten der Mundschleimhaut sowie Operationen im Mundbereich z.B. Hasenscharten. 49 Da im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit bereits Zahnersatz hergestellt wurde, könnte auch dies im Tätigkeitsbereich von Zahnärzten gelegen sein. Auch Zahnärzte wurden von der medizinischen Fakultät approbiert. 47 Vgl. FEIGL, 1997.6-19. 48 Von einer Prüfung wird erstmals am 28. März 1539 berichtet. AFM II. 215. 49 AFM V. 40.