D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)
SONIA HORN-MONIKA GRASS: Strukturen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesundheitswesens. (Ein Überblick)
gen sollte. Diese Regelung fand in die folgenden Gewerbeordnungen für Bader bzw. Wundärzte Eingang. 43 Der Ausbildungsweg der Wundärzte von Wien ist mit den bislang aufgefundenen Quellen derzeit nicht rekonstruierbar. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass dieser entweder identisch mit jenem der Bader war, oder zumindest sehr ähnlich - also drei bis vier Jahre Lehrlingsausbildung, dann die Gesellenprüfung, anschließend mehrere Wanderjahre. Immerhin konnten chirurgische Kenntnisse auch bei einem Bader erworben werden, vor allem dann, wenn er schon zu dem von der medizinischen Fakultät geprüften Personenkreis gehörte. In der Ordnung der Wiener Barbiere von 1637 wurde die Zahl der Meisterbetriebe mit 11 festgesetzt. 44 Allerdings bedeutet dies nicht, dass es in Wien nur elf Wundärzte gegeben hätte. In diesen Betrieben waren wesentlich mehr Heillkundige tätig, als sich der Ordnung entnehmen lässt. Manch ein Geselle unterschied sich von einem Meister nur dadurch, dass er keine Werkstatt sein Eigen nannte. Entweder hatte er die dafür nötigen finanziellen Mittel nicht oder keine Meisterin „erheiratet". Ein weiterer Grund könnte außerdem gewesen sein, dass sich der Geselle vor der Ehe nachweislich „fleischlich versündigt" hatte, also Vater eines vorehelich gezeugten Kindes war - dies schloss ihn von der Anwartschaft auf einen Meistertitel aus. Bedenkt man die hohe Mobilität von Heilkundigen, die sich im Beobachtungszeitraum nachweisen lässt, kann dieses „Problem" sicher nicht ganz so selten vorgekommen sein. Chirurgischer Unterricht erfolgte auch an der medizinischen Fakultät. Im „zweiten Reformgesetz" 1537 wurde eine „Lektur" (= Lehrstuhl) der Chirurgie eingeführt, die jedoch durch die „Reformatio Nova" von 1554 vom Umfang her reduziert und in eine „vorbereitende" Lektur umgewandelt wurde. 1555 wurde schließlich eine vierte besoldete Professorenstelle eingerichtet, die der Chirurgie gewidmet war. 45 Ein Doktor der Chirurgie wurde 1633 erstmals promoviert - Johann Gutierrez, der zum persönlichen Chirurgen der Kaiserin ernannt wurde 46 Dass ihm weitere Doktoren der Chirurgie folgten kann angenommen werden, da die Möglichkeit, diesen Grad zu erwerben in den Statuten der medizinischen Fakultät von 1716 ebenfalls erwähnt wird. Baderordnung VOWW. 1627, Juli 27; ÖStA AVA. Salbuch 35. fol. 21v. ÖStA AVA. Salbuch 50. fol. 422r. AFM III. 274-276. ÖStA AVA. Salbuch 42. 287r.