D. Szakács Anita: 16-18. századi orvostörténeti vonatkozású végrendeletek; A kora újkori Sopron város egészségügyének társadalomtörténeti forrásai (Sopron, 2008)
SONIA HORN-MONIKA GRASS: Strukturen des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesundheitswesens. (Ein Überblick)
dies möchte und dass sogar „mechanici" nicht abgewiesen wurden. 10 Prinzipiell ist es demnach möglich, dass sich unter den „Scholaren" auch Personen befanden, die (später) als Apotheker oder andere Heilkundige tätig waren, wodurch sich Überschneidungen zwischen der Ausübung der „Leibarznei" und der Chirurgie, der Baderei oder der Tätigkeit in einer Apotheke ergeben haben könnten und die Probleme mit praktizierenden Scholaren auch daraus resultieren konnten. Probleme mit der unerlaubten heilkundlichen Tätigkeit von Scholaren zeigen sich bereits am Beginn der Aufzeichnungen der medizinischen Fakultät. Im Jänner 1404 wurde Hartmann von Friedberg zum Bakkalaureatsexamen zugelassen. Allerdings hatte er zuvor schon „in phisica" praktiziert. Dies wurde ihm jedoch nachgesehen und er konnte das Bakkalaureat erwerben, allerdings mit dem Versprechen, nicht ohne Erlaubnis der Fakultät in Wien und im Umkreis von zwei Meilen zu praktizieren. Chirurgische Behandlungen konnte er jedoch nach seinem Gutdünken durchführen, möglicherweise war er ein Chirurg, der auch Medizin studierte. 11 In der Sitzung des Fakultätskollegiums vom 18. Mai 1438 wurde (wie so oft) diskutiert, wie der unerlaubten medizinischen Tätigkeit von Bakkalaren, Scholaren und anderen Empirikern Einhalt geboten werden könnte. 12 Diese Frage wurde immer wieder erörtert, führte in den folgenden Jahren jedoch meist zu keinem Ergebnis. In gewisser Weise war das Problem „hausgemacht". Häufig wurden Bakkalare bald nachdem sie ihren Grad erworben hatten, aufgrund ihrer Armut zur medizinischen Praxis ohne Anweisung durch einen Doktor zugelassen. 13 In diesen Fällen stellt sich immerhin die Frage, woher die Bakkalare ihr Können und Wissen hatten, das sie befähigte, mit Erlaubnis der Fakultät, aber offensichtlich ohne Anleitung eines Doktors, zu praktizieren. Die Hinweise auf die Armut dieser Personen passen gut in das von Ingrid Matschinegg dargestellt Bild der offensichtlich nicht besonders begüterten Studenten der Universität Wien. 14 1.2. Bakkalare Das Bakkalaureat war die erste Graduierung im Studium der Medizin. Scholare, die zum Bakkalaureus promoviert werden wollten, sollten zumindest zwei Jahre an der medizinischen Fakultät studiert haben, wenn sie bereits das Magisterium in den „Artes Liberales" besaßen. Waren sie erst Bakkalare der „Artes", sollten sie zweieinhalb Jahre studieren. Als einfacher Scholar sollte der Student sich 10 AFM IV. 135. 11 AFM I. 3-4. 12 AFM II. 9. 13 AFM II. 23,14. 14 MATSCHINEGG, 1996. 61-74.