Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
allein in der Nachbarschafft auf Weithe ein halber oder drey viertl Stund befinden sich genügsame Mühlen. Der Blatz der Stadt Oedenburg ist beyleifig ein Stund weith von hier, allwo wir allerdings Sachen leicht verkauffen können; wir haben auch die beste Gelegenheit in umliegenden bürgerlichen Weingarten Geld zu verdienen. Wir haben von Seite der Gemeinde auf 13 Metzen Acker, Wiesen 3 Tagwerck, Weingarten aber 13 Vi Pfund. Der Wein-Schanck von Fest Michaelis biß Fest Georgii ist der Gemeinde. Vorhero aber, ehe und bevor das Urbárium errichtet ist worden, als nemlich vor Zeit 1713-ten Jahrs haben wir die Schanks und Fleischbancks Einkünfften allein gehabt, dieses können wir auch mit alten Rechnungs-schrifften bezeugen. Zwey Jahr-Märck, als in Fest deren Heiligen Petri und Pauli und Bartholomaei werden durchs Jahr gehalten, von welchen die geringen Einkünfften wir allein einziehen. Von umliegenden Holtz-Obst in fruchtbaren Jahren können wir so viel Essig haben, das wir ohne eigener Nothdurfft auch etwas verkauffen können. Schaden, ausgenohmen, das etwelche Äcker etwas steinig seynd und durch einen Gußregen dann und wann in einen sehr geringen Theil, mehrestens gegen Sonnenberg liegende Äckern einen Schaden leiden, haben wir keinen. V. Wie viel Joch Acker? und wie viel angebauet wird? wie auch wie viel Tagwerck Wießen zu einer Session gehörig seyen, von Werck der Beschreibung und Conscriptions ersehen wird. VI. Von Zeit des errichteten Urbarii, als nemlich 1713. Jahrs biß 1766-ten, vermög diesen hat ein jeder vierü Häußler von Fest Gregorii biß Fest Sancti Michaelis oder zwey mit Vieh oder aber vier Hand-Robath gethan, von Fest Sancti Michaelis aber biß Fest Gregorii ein mit Vieh und ein Hand-Robath oder aber anstatt dessen drey Hand-Robath verrichtet. Wan aber mit vier Vieh gerobath, als nemlich ein Klaffter Holtz in die Stadt geführet haben, solcher Zeit sowohl die vier tägige, als drey tägige Hand-Robath entrichtet; und zwar so vermög einer Proportion des Achtlhauses Unterthan, sein Robath verrichtet. Nebst diesen zwey HofStädler oder Holden, die ein eigenes Haus und etwelche Grundstücker zum Hauß haben, auf ein Viertlhauß gehörige und oben specificirte Robath gethan haben. Die nemliche Holden aber, die kein Hauß haben, welche beyläuffig biß 60 seynd, ein in 45 Pfund bestehenden und Sonnenberg genannten herrschaftlichen Weingarth anstatt der Robath umsonst und ohne Bezahlung alle Arbeit haben müssen verrichten und die jene von der Herrschafft ein halbe Klafter Holtz ausser denen Bürteln umsonst auch haben. Über dieses mit Gelegenheit des ersten Umackern, die ein schwächers Vieh haben, mit vier Vieh ihre Robath verrichtet. In Einführen aber des Brennholtzes und Hey in gleichen jene, die auch schwaches Vieh haben mit Vier-Spännigen Wagen gearbeitet und eingeführet. Übrige Zeit aber gemeinlich gepflegen wir nur mit zwey Vieh Robathen. Was das Hin- und