Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - I. Zeitreise

90 Zeitreise 7 Die Konfessionen schließen Frieden 1 555 September 25, Augsburg Augsburger Religionsfriede Pergamentlibell mit eigenhändi­ger Unterschrift Ferdinands I., acht Siegel an schwarz-gelben Seidenschnüren, 32 Blatt, deutsch Allgemeine Urkundenreihe 1555 IX 25 Nachdem die Religions- und Verfassungspolitik Karls V. mit dem Passauer Vertrag von 1552 endgültig gescheitert war, übernahm sein Bruder Ferdinand die Verhandlungen zur Religionsfrage am Augsburger Reichstag 1555. Die Protestanten, angeführt vom sächsischen Kurfürsten August, lehnten alle weiteren Versuche einer Überwindung der Glaubensspaltung ab und forderten eine reichsrechtliche Festschreibung des konfessio­nellen status quo. Der ausgehandelte Kompromiß sicherte den weltlichen Reichsständen das Wahlrecht zwischen dem katholischen und lutherischen Bekenntnis unter Ausschluß aller übrigen Konfessionen zu. In der Frage der geistlichen Territorien setzte Ferdinand den „geistlichen Vorbehalt" durch. Dies bedeutete, daß ein geistlicher Reichsfürst Amt und Pfründe verlor, wenn er zum protestantischen Glauben übertrat. Für die Reichsstädte wurden Bestimmungen über das Nebeneinander der beiden Konfessionen festgeschrieben. In einer eigenen Deklaration, der Declaratio Ferdinandea, gestattete Ferdinand in Grenzen freie Religionsausübung in den geist­lichen Territorien. Der Augsburger Religionsfriede brachte einen ersten Abschluß der konfessionellen Auseinandersetzungen in Deutschland, durch die Bestätigung im Westfälischen Frieden 1648 wurde er zu einem der Grundpfeiler des deutschen Staatskirchenrechts der Neuzeit. Thomas Just

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