Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)
Gebäude - Manfred Wehdorn-Michael Wistawel: Zur Reviatlisierung
64 Zur Revitalisierung Gebäudes am Minoritenplatz in seiner Gesamtheit - das heißt nicht nur in der Außenerscheinung, sondern auch mit seiner technischen Innenausstattung und in seiner originalen Funktion als Archiv - außer Diskussion gestellt. Damit war der Weg frei für die fachbezogene Aufarbeitung der Problemstellung. Im April 1993 beauftragte die Bundesbaudirektion ein Team von Experten unter der Leitung des Architekten und Denkmalpflegers Univ.-Prof. Dr. Manfred Wehdorn mit einer ersten Machbarkeitsstudie. Dem Team gehörten zusätzlich zu den Mitarbeitern des Büros Wehdorn als Konsulenten die Herren Mag. arch. Ing. Gerhard Düh (Brandschutz und Sicherheitstechnik), Dipl.-Ing. Dr. Anton Glaninger (Haustechnik) und Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Kraml (Statik und Bautechnik) an. Nach rund elfmonatiger Arbeit lag diese Studie im März 1994 vor. Die Machbarkeitsstudie ging von der computerunterstützten Bestandsaufnahme und der Inventarisierung der einzelnen Räume aus, die als Ergebnis eine Analyse der Bausubstanz und aller Mängel und Schäden lieferte. Die funktionellen Probleme bestanden vor allem im Bereich der Benutzerführung, im besonderen im Fehlen eines behindertengerechten Aufzuges. Noch wesentlich gravierender waren die bautechnischen Mängel, wie Feuchtigkeit und Mauersalze, die auch eine Gefährdung für die Archivalien darstellten. Die für den Weiterbestand des Archivs entscheidende Frage war aber verständlicherweise die Lösung des vorbeugenden und baulichen Brandschutzes. In bezug auf den Brandschutz kam das Gutachten zu dem Ergebnis, daß nach Ausbildung zusätzlicher Brandabschnitte, speziell im Bereich der Stiegenhäuser, sowie nach dem Einbau einer hochempfindlichen automatischen Brandmeldeanlage samt entsprechender begleitender Maßnahmen von einem „akzeptierten Restrisiko" zu sprechen sei. Das heißt vereinfacht ausgedrückt, daß die Sicherheit der Archivalien im historischen Gebäude des Haus-, Hof- und Staatsarchivs aus brandschutztechnischer Sicht zwar nie jener eines Neubaus entsprechen kann, daß es aber unrichtig wäre, das bestehende Gebäude nach Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen als „unsicher" zu bezeichnen. In diesem Sinn wurde festgehalten, daß nach Durchführung der beschriebenen Maßnahmen- ein Personenschaden infolge abgeschnittener Fluchtwege auszuschließen ist- ein Brand auf jeweils einen Brandabschnitt baulich begrenzt ist- ein Vollbrand aufgrund des Brandmeldesystems nach menschlichem Ermessen auszuschließen ist- entstehende Rauchschäden aufgrund der Lagerung der wertvollsten Archivbestände in den historischen Metallbehältern sowie auch aufgrund des dichten Lagerbestandes minimiert sind. Der Einbau einer Gaslöschanlage im gesamten Gebäude wurde zwar diskutiert und untersucht, letztendlich aber vor allem aus denkmalpflegerischen Gründen verworfen, weil ein solcher Einbau zu einer Teilzerstörung der historischen Ausstattung geführt hätte. Hinzu kamen unverhältnismäßig hohe Herstellungskosten, die den Ausbau des Gebäudes aus wirtschaftlicher Sicht nicht gerechtfertigt erscheinen hätten lassen. Das 1993/94 erarbeitete Gutachten schloß mit einer Richtwertschätzung der zu erwartenden Herstellungskosten, die - dies sei vorweggenommen - bis zur Realisierung der Generalsanierung ihre Richtigkeit behielt. Trotz der positiven Aussage des Gutachtens dauerte es mehr als zweieinhalb Jahre, bis das Projekt - wiederum ausgelöst durch den Druck der öffentlichen Meinung - einen neuen Impuls erhielt. Am 1 7. Januar 1997 wurde im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten eine Arbeitsgruppe mit dem vorrangigen Ziel der nochmaligen Überprüfung bzw. Verbesserung des Brandschutzes und unter Teilnahme von Vertretern des österreichischen Staatsarchivs, der Bundesbaudirektion, des Bundeskanz-