Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - IV. Kultur

Kultur 155 lange verloren geglaubten Entwürfe zu den Herrscherinsignien, die Kaiser Ferdinand im Jahr 1838 anläßlich seiner Krönung zum König der Lombardei trug (Nr. 7); sie sind Zeugnisse einer höfischen Repräsentationskunst von selten hoher Qualität. Unter den Kabinettsdokumenten Kaiser Franz ll./l. finden sich die Akten der von ihm eingesetzten Studienrevisionshofkommission; die abgebildeten Muster-Schulpläne sind Beispiele für die Bemühungen dieser Zeit um ein modernes Schulsystem (Nr. 5). Fragen des Studien- und Wissenschaftsbetriebes wurden auch sonst direkt an die Kaiser heran­getragen und sollen hier zumindest durch zwei weitere Beispiele dokumentiert werden: Zur Entfaltung einer freien und fortschrittlichen wissenschaftlichen Forschung wurde im Jahr 1846 von Ferdinand I. die Genehmigung zur Gründung einer Akademie der Wissenschaften erteilt, nachdem frühere Versuche stets an der mangelnden Finanzierbarkeit gescheitert waren (Nr. 8). Die Ernennung Theodor Billroths zum Ordinarius an der Universität Wien durch Kaiser Franz Joseph im Jahr 1867 soll einer­seits den Zusammenhang zur Zweiten Wiener Medizinischen Schule und deren großen Leistungen herstellen, andererseits steht sie beispielhaft für viele weitere Berufungen bedeutender Wissenschafter, die nach Wien kamen und hier in den verschiedensten Disziplinen lehrten und forschten (Nr. 9). Selbstverständlich läßt sich auch abseits der Aktivitäten des Hofes zur Förderung von Kunst und Wissenschaft kulturhistorisch interessantes Material in den Beständen des Archivs ausfindig machen: Die 1652 angefertigte Zeichnung der Fassade des Salzburger Doms (Nr. 2) kam samt dem größten Teil der Salzburger Urkunden gemäß den Bestim­mungen des Friedens von Preßburg (1805) an das Kaisertum Österreich und damit ins Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Sie dokumentiert einen der bedeutendsten Sakralbauten Österreichs, der seinerseits mit Salzburgs Stellung als Teil des Weltkulturerbes untrenn­bar verbunden ist. Gerhard Gonsa

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