1100 Jahre österreichische und europäische Geschichte in Urkunden und Dokumenten des Haus-, Hof- und Staatsarchivs (1949)

1100 Jahre österreichische und Europäische Geschichte - Transkriptionen und Erläuterungen

88. 1860—1861. ,,Oktoberdiplom“ und „Februarpatent“. Die außenpolitische Isolierung Österreichs seit dem Krimkrieg, die Niederlagen des Jahres 1859 in Italien und die zunehmenden innerpolitischen und insbesondere die finanziellen Schwierigkeiten riefen auch in den maßgebenden Kreisen die Überzeugung von der Notwendigkeit verfassungsrechtlicher Änderungen im Innern Österreichs hervor. Schon das kaiserliche Manifest vom 15. Juli 1860, welches den Abschluß des Friedens verkündete, verhieß „Zeitgemäße Verbesserungen in Gesetz­gebung und Verwaltung“. Am 22. August 1859 wurde das Ministerium Rechberg-Goluchowski gebildet, unter dem am 22. Okto­ber 1860 das ,,Oktoberdiplom“ erlassen wurde. Dieses in föderalistischem Sinne gehaltene Staatsgrundgesetz bestimmte die Rückkehr zu konstitutionellen Einrichtungen und verfügte, daß der Kaiser das Recht der Gesetzgebung nur unter Mitwirkung der Landtage bzw. des Reichsrates, in den die Landtage eine festgesetzte Zahl Mitglieder zu entsenden haben, ausgeübt werden solle. Die ungünstige Aufnahme, die das Oktoberdiplom bei einem Teile der Bevölkerung fand und die schlechten Erfahrungen, die man mit den Annäherungen an den Föderalismus gemacht hat, veranlaßten den Rücktritt des Ministeriums Goluchowski. An dessen Stelle trat am 4. Februar 1861 das Ministerium Erzherzog Rainer-Schmerling. Unter diesem wurde am 26. Februar 1861 das „Februarpatent“ erlassen, das sich als ,,bestimmte Ordnung und Form der Ausübung“ des Oktoberdiploms gab und im Gegensatz zu diesem mehr in zentralistischem Sinne gehalten war. Auch dieses erfreute sich keiner allgemeinen Zustimmung, insbesondere wurde es von den Ungarn, die nach voller Selbständigkeit strebten, angefeindet. Unter Schmerlings Nachfolger Belcredi wurde daher 1865 das Februarpatent suspendiert. Vgl. Huber-Dopsch, Österreichische Reichsgeschichte 1901, S. 351 bis 362; Charmatz, Österreichs innere Geschichte 1, 1911, S. 36—69; Josef Redlich, Das österreichische Staats- und Reichs­problem, 1, 1920, S. 572ff., 715ff. 88 a. 1860 Oktober 20, Wien. Kaiser Franz Joseph erläßt das „Oktoberdiplom“. Orig.-Berg., Buchform, 8 Blätter: (29 bx36-5 h), Blatt 5''. — Einband: roter Samt. — Faksimile verkleinert. Drucke: Reichsgesetzblatt 1860, Nr. 226. — Edmund Bernatzik, Die österreichischen Verfassungsgesetze, Wien 1911, S. 217 bis 254. — Josef Redlich, Das österreichische Staats- und Reichsproblem 1, 2, Leipzig 1920, S. 228f. an die einzelnen Königreiche und Länder auszufertigen, wo / dasselbe in die Landesgesetze einzutragen ist. Urkund dessen haben Wir Unsere Unterschrift beigesetzt, Unser / kaiserliches Insiegel beidrücken lassen und die Aufbe/wahrung dieses Diploms in Unserem Haus- Hof- und Staats/archive anbefohlen. Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, / am zwanzigsten Oktober im Eintausend achthundert sech/zigsten, Unserer Regierung im zwölften Jahre. Franz Joseph1) Graf von Rechberg1) Auf Allerhöchste Anordnung Freiherr von Ransonnet1) Fecit et scripsit Fr. Schütz Off. im Ministerium des Äussern. Kotes Wachs-Siegel des Kaisers Franz Joseph (D. = 13-5 cm) in vergoldeter Metallkapsel an Goldschnur mit zwei Quasten. [ Grill ] 88 b. 1861 Februar 26, Wien. Kaiser Franz Joseph erläßt das „Februarpatent“. Orig.-Pap., Druck, Buchform, 161 Blätter: (28-5 bx 40 h), Blatt 4V. — Einband: rotes Leder mit Goldbeschlägen. — Faksimile verkleinert. Drucke: Reichsgesetzblatt 1861, Nr. 20. — Bernatzik, Die österreichischen Verfassungsgesetze, S. 255—314. Gegeben in Unserer Haupt-und Residenzstadt Wien am sechs/undzwanzigsten Februar im Eintausend achthundert einundsechzigsten, / Unserer Reiche im dreizehnten Jahre. Franz Joseph x) E(rz)h(erzog) Rainer Graf von Rechberg G(ra)f v. Degenfeld F(eld)z(eug)m(eister) v. Lasser Plener G(ra)f Wickenburg Schmerling G(ra)f v. Mécsery G(ra)f Szécsen Pratobevera Auf Allerhöchste Anordnung: Freiherr von Ransonnet Rotes Wachs-Siegel des Kaisers Franz Joseph (1). schnür mit zwei Goldquasten. ]) Die Unterschriften sind eigenhändig. 13-5 cm) in vergoldeter Metallkapsel an Gold­[ Weinzierl ] 97

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