Alphons Freiherr v. Wrede: Geschichte der K. u. K. Wehrmacht 6 (1909)
General- und Flügeladjutanten bei S. M.
Erzherzog Ferdinand III., König von Ungarn und Böhmen, indem er ihn zum Befehlshaber sämtlicher kaiserlicher Armeen im Römischen Reiche und in den Erbkönigreichen und Ländern ernannte und Befehl gab, ihn "ebenso, als wenn Se. Majestät in Allerhöchster Person bei dem Herrn zugegen wären, den schuldigen Gehorsam in allem zu leisten."'^ In der Eugen'schen Zeit, dann -unter Karl VI., sowie unter der Regierung seiner glorreichen Tochter Maria Theresia wurde das unbeschränkte Verfügungsrecht über die aus den Habsburgischen Ländern hervorgehende Heeresmacht von den Trägern der Krone im vollen Maße ausgeübt. Der Gemahl Maria Theresias Franz I. von Lothringen erließ als Deutscher Kaiser selbständig Befehle an die Reichstruppen im Wege der Reichs-Hofkanzlei, während er alle anderweitigen Entschließungen im Namen der Kaiserin signierte. Auch Kaiser Joseph II., welcher im Jahre 1788 persönlich das Kommando über die gegen die Türken aufgestellte Armee übernahm, ebenso Kaiser Franz I., der in der Schlacht von Austerlitz im Jahre 1805 den Oberbefehl führte, - sowie seine bis auf die Gegenwart reichenden erlauchten Nachfolger behielten die oberherrlichen Rechte völlig in ihren Händen, bis mit der Einführung der Constitution ein Teil derselben an die Volksvertretung überging. Jedoch von einem Allerhöchsten Oberbefehle im heutigen Sinne kann vor 1849 nicht die Rede sein; denn während bis zu diesem 1) K.A. F.A. (30jähriger Krieg) IV.20, Kaiser Ferdinand II. an sämtliche Generale und Oberste der Armee und an den General- Lieutenant Gallas. 27. April 1634. 2