Alphons Freiherr v. Wrede: Geschichte der K. u. K. Wehrmacht 6 (1909)

General- und Flügeladjutanten bei S. M.

Zeitpunkte die jeweiligen Entschließungen der Krone in mili­tärischen Angelegenheiten nur fallweise an die ausführenden Behörden erlassen wurden, bildet, von 1849 angefangen, der Allerhöchste Oberbefehl die oberste Militär-Behörde, welcher ein Exekutiv-Organ "die Militär Kanzlei"^ dann die General- und Flügeladjutanten zur Seite stehen. Als Organ des Landesherrn für seine militärischen Entschliefungen bestand der geheime Hofrat vom 16. bis zum 18. Jahrhundert als beratende, die Hof-Kanz­lei und der Hof-Krie gsrat als ausführende 2) Behörde . Seit der Regierung Maria Theresias trat an die Stelle der Hof-Kanzlei der Staat srat, bei welchem die Vorträge der verschiedenen Staatsbehörden zusammenliefen. Nach dessen Aufhebung i.J. 1801 trug Eh. Carl als Kriegsmini­ster die Militär-AngeDggenheiten mündlich oder schriftlich selbst vor; i.J. 1809 kehrte man wieder auf das frühere zurück und so bestand der Staatsrat mit einer eigenen Militär-Sektion bis 1848. Als Se. Majestät Kaiser Franz Josef I. im April 1849 den Ober­befehl über die gesamte Armee Höchstselbst übernahm^^, wurde ein Armee-Ober-Kommando, abgetrennt vom Kriegsministerium, aufgestellt und zugleich die Militär-Zentral-Kanzlei gebildet. Ersteres gliederte sich: a) in die General-Adjutantur, welche unter dem ersten General- Adjutanten die Leitung der Militär-Zentral-Kanzlei und die 1) Ehedem "Militär-Central-Kanzlei", später"General-Adjutantur". 2) Siehe Reichs-Kriegs-Ministerium. 3) Registratur: 1849 No. 2975 g / MK.- 3 -

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