Alphons Freiherr v. Wrede: Geschichte der K. u. K. Wehrmacht 6 (1909)
General- und Flügeladjutanten bei S. M.
Zeitpunkte die jeweiligen Entschließungen der Krone in militärischen Angelegenheiten nur fallweise an die ausführenden Behörden erlassen wurden, bildet, von 1849 angefangen, der Allerhöchste Oberbefehl die oberste Militär-Behörde, welcher ein Exekutiv-Organ "die Militär Kanzlei"^ dann die General- und Flügeladjutanten zur Seite stehen. Als Organ des Landesherrn für seine militärischen Entschliefungen bestand der geheime Hofrat vom 16. bis zum 18. Jahrhundert als beratende, die Hof-Kanzlei und der Hof-Krie gsrat als ausführende 2) Behörde . Seit der Regierung Maria Theresias trat an die Stelle der Hof-Kanzlei der Staat srat, bei welchem die Vorträge der verschiedenen Staatsbehörden zusammenliefen. Nach dessen Aufhebung i.J. 1801 trug Eh. Carl als Kriegsminister die Militär-AngeDggenheiten mündlich oder schriftlich selbst vor; i.J. 1809 kehrte man wieder auf das frühere zurück und so bestand der Staatsrat mit einer eigenen Militär-Sektion bis 1848. Als Se. Majestät Kaiser Franz Josef I. im April 1849 den Oberbefehl über die gesamte Armee Höchstselbst übernahm^^, wurde ein Armee-Ober-Kommando, abgetrennt vom Kriegsministerium, aufgestellt und zugleich die Militär-Zentral-Kanzlei gebildet. Ersteres gliederte sich: a) in die General-Adjutantur, welche unter dem ersten General- Adjutanten die Leitung der Militär-Zentral-Kanzlei und die 1) Ehedem "Militär-Central-Kanzlei", später"General-Adjutantur". 2) Siehe Reichs-Kriegs-Ministerium. 3) Registratur: 1849 No. 2975 g / MK.- 3 -