Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge
69 In Betreif der Adjustierung bestanden keine besonderen Vorschriften für die Feldkapläne. Ihre Kleidung musste den kirchlichen Vorschriften gemäß, der Würde ihres Standes und Berufes entsprechend und von jeder Pracht und Modesucht, sowie von aller Vernachlässigung weit entfernt sein und hatte aus schwarzen Kleidern, schwarzem oder dunklem Uberrocke, Collar und während der kirchlichen Functionen aus schwarzem Talar, beziehungsweise Ordens-Habit, zu bestehen. Manche anstößige Abweichungen in der Kleidung aus dieser Zeit mag der langjährige Aufenthalt im Felde und die precäre materielle Stellung des Feldkaplans verschuldet haben. § 4. Besoldung und Stolagebühr der Feldkapläne. Der Regiments-Kaplan erhielt zwar eine dem Officier gleiche Stellung, und es wurde ihm in den Standeslisten der Platz nach dem jüngsten Major vor den übrigen Stabspersonen angewiesen; seine materielle Lage jedoch war nicht beneidenswert, und er wurde mit seiner Gage dem Feldwebel gleichgestellt. Das Sold- und Verpflegswesen war im 17. Jahrhundert und auch noch in späteren Zeiten wenig geordnet. Die ungünstigen finanziellen Verhältnisse, mit welchen der Staat seit Jahren zu kämpfen hatte, trafen das Heer sehr empfindlich. Der Hofkriegsrath war in Bezug auf Geldgebarung ganz vom Hofkammer-Amte abhängig, welchem nicht nur oft das Geld, sondern weit mehr auch der gute Wille fehlte, um für die Armee das Allernoth- wendigste herbeizuschaifen. Der Soldat, insofern er nicht dem Feinde unmittelbar gegenüberstand, fiel dem Bürger ganz zur Last; die Ver-