Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

70 pflegung in den Quartieren war zwar mit den Provinzial- Landständen durch, ein Übereinkommen soweit geregelt, dass die Mannschaft gegen Übermittlung des »Tractaments« (Naturalien) verpflegt werden sollte, eine Anordnung, bei welcher er häufig, die Unterthanen aber immer schlecht wegkamen. Die Basis der ganzen Bezahlung und Verpflegung der Armee bildete die Mund- und Pferdeportion, welche im Sommer und Winter verschiedenartig berechnet war. Diese Portionen wurden in Geld umgerechnet und ergaben auf diese Art die Gebühren oder die Gagen. Für eine Portion folgte dieGeneral-Kriegscasse monatlich im Winter 4fl. 30 kr., im Sommer hingegen 3 fl. aus. Nebst den so fixierten Gagen wurden auch tägliche Mundportionen (2 Pfund Brot, 1 Pfund Fleisch und 1 Maß Bier oder eine halbe Maß Wein) und Pferdeportionen (6 Pfund Hafer, 8 Pfund Heu und ein halbes Bund Stroh) verabreicht, im Frieden umgerechnet (1703 für erstere 8 Kreuzer, für letztere 10 Kreuzer Rheinisch) und bar ausbezahlt, im Kriege aber nach Beschaffung durch Requi­sition in natura verabfolgt. Die Gagen der Officiere waren für die damalige Zeit hoch bemessen (1662 ergaben diese verschiedenen Portionen für einen Hauptmann monatlich 140 fl.), verloren jedoch an Wert, da sie oft monatelang nicht ausbezahlt wurden. Der Regiments-Kaplan hatte nicht viel zu verlieren; denn er bekam anfangs des 17. Jahr­hunderts nur zwei monatliche Mund- und zwei Pferde­portionen, überdies eine oder zwei tägliche Mund- und zwei Pferdeportionen. Nach der Verpflegs-Ordonnanz vom Jahre 1697 erhielt der Feldkaplän ' bei der Artillerie täglich 6 Mund- und 6 Pferdeportionen; bei der Infanterie im Winter täglich

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