Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

68 Er war demnach parochus proprius des Regiments und hatte die Seelsorge in vollem Umfange bei demselben zu versehen. Hinsichtlich der Matrikelführung haben sowohl Doctor Tönnemann als auch sein Nachfolger Dr. Kampmüller im Jahre 1712 und 1761 an die Feldkapläne ausführlichere Instructionen ergehen lassen1). Doch weisen die ältesten Matrikeln manche Mängel bezüglich der Vollständigkeit der Daten auf. Genauere Vorschriften in dieser Hinsicht sind erst mit dem kaiserlichen Patente vom 20. Februar 1784 erflossen. Aus dem 17. Jahrhundert sind bis auf die Artillerie in den Niederlanden (beginnen mit dem Jahre 1620), die Goltz-, Holstein-, Vaudemond-, Veterani-, Stani-, Bérlichingen-, Ville- und Gelhay-Cürassiere (vom Jahre 1682), das Feld- Artillerie-Regiment Nr. 1 (vom Jahre 1684) und die Garnison in Komorn (vom Jahre 1673 angefangen) keine Matrikel­bücher vorhanden. Mit Beginn des 18. Jahrhunderts wurde der Führung und Aufbewahrung der Matrikeln größere Aufmerksamkeit geschenkt, und von dieser Zeit an ist das Apostolische Feld- Vicariat im Besitze der Matrikeln aller Truppenkörper, Anstalten und Garnisonen, welche nach dem Jahre 1707 aufgestellt und noch fortbestehen oder aufgelöst wurden. Der Regiments-Kaplan stand unter der Gerichtsbarkeit des Regimentes. Gleichwie er vomRegiments-Commandanten aufgenommen, so konnte er von demselben bestraft, mit Gage- und anderen Verboten belegt und auch entlassen werden. Mit seinem Vermögen konnte er jedoch frei schalten; seine Verlassenschaft wurde beim Regimente abgehandelt. *) *) Arch, des Apóst. Feld-Yicariates, Fase, ex 1712 und 1761.

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