Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

62 Commandanten vorher notifieieren; der Pater soll sich auch bei demselben erkundigen wegen des Fleischessens und in der Fasten dabei vornehmlich demonstrieren die Theuerung der Lebens-Mittel, die Beschaffenheit des Landes, auch die Krankheiten, so zuweilen regieren; in Jubilaeo oder zu anderen heiligen Zeiten die Leute zur heiligen Beicht ermahnen, und dass dieses vollbracht, dem Regiments- Commandanten angedeutet werde. Er kann ohne Befehl des Commandanten nicht in die Messe schlagen lassen; wann die Marquetender in währendem Gottes-Dienst Wein schenken, Spiel-Leute halten, soll er sie angeben, auf dass sie mit einem Gulden in die Capelle gestraft werden. Die Befehle vom Regiment, so ihm angehen, überbringt ihm der Profoil. Er kann Sonn- und Feiertag, wann die Leute nicht alle zugleich beiwohnen könnten, auch keine andere Gelegenheit zur Messe zu kommen wäre, kraft seines Privilegii zwei Messen lesen. Er soll den Herren Officieren keine Concubinen gestatten, wie sie sich oft unter Praetext einer Köchin aufhalten; die Dawiderhandelnden werden a proportione des Vermögens in die Capelle gestraft. Wann das Regiment beisammen, soll der Pater alle Wochen in den von dem Regiments-Commandanten auf­gestellten Tagen die Kinderlehre halten, damit die Kinder nicht als wie das Vieh aufwachsen und soll einen tauglichen Musquetier vom Regiment aussuchen, welchen man wach- frei lässt, damit er die Kinder lesen und schreiben lehre, dafür er leidentliches begehren kann von demjenigen, so seine Kinder zu lehren dahin schickt, und soll der Regiments-Pater darüber die Inspection haben.

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