Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

63 Er soll auch sowohl im Feld als Garnison alle Sonn- und Feiertage, desgleichen auch in der Fasten predigen, welche in Forma eines Catechismi zu machen, um dass der gemeine Mann dieses besser zu Nutzen mache, wie dann auch wegen der Acatholischen zuweilen eine Controvers- predigt. Auch soll er sich alle Früh beim Regiments-Comman- danten anfragen, sowohl in Garnison als Quartier, im Feld und auf dem Marsche aber den Abend vorher, wann er die Messe haben will. Er soll den Kirchen-Matricul, das ist das Kirchenbuch ordentlich halten, darinnen eintragen alle Heirathen, Taufen, Begräbnisse und justificierte Leute, mit Benennung des Tages, Ortes, Monates und Jahres, welche in der Zeit vor­fallen, damit wann heute oder morgen Heiraths-, Tauf- oder Todtenschein beim Regiment angesucht würde, er auf Befehl des Commandanten solche geben könne, dann ihm nicht erlaubt, ehe er den Befehl vom Commandanten hat, nur das geringste schriftliche Zeugnis zu ertheilen. Er soll auch die zur Capellen gehörigen Sachen wohl und sauber verwahren, gleich wie er sie übernommen; solche werden allzeit in des Commandanten Quartier, Gezelt, oder im Lager auch bei den Fahnen nach des Regiments-Comman- danten Befehl aufgehoben, und zwar auf eine solche Art, dass man nichts daraufsetze oder gleichsam verunehre. Da er das Hochwürdige bei sich in seinem Quartiere hat, solches auf eine decente Art wohl verwahrt lege, die Capellen sauber eonserviere, eine specificierte Lista davon von seiner Hand gefertigt in die Regiments-Canzelei lege. Die Nothdurft der Capellen werden von den Straf­geldern bestritten und der Überrest in das Hospital emploieret.

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