Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Die militär-geistliche Hierarchie
31 § 6. Die Erweiterung der militär-geistlichen Jurisdiction. Unter Kaiser Joseph I (1705—1711) war dessen Beichtvater P. Dr. Engelbert Bischoff (geb. 1655, gest. 1711) mit der geistlichen Jurisdiction über die kaiserliche Armee betraut, »Ein Mann an großer Gelehrsamkeit und Eifer im Gottesdienste und der Religion1).« Er wurde noch vom Kaiser Leopold als Erzieher in die Hofburg berufen und war Beichtvater des Kaisers Joseph schon vor dessen Thronbesteigung. Er war nach dem im Jahre 1705 erfolgten Ableben des Kaisers Leopold I die vertrauensvollste Person und ein treuer Rathgeber Kaiser Josephs Is). Sein Einfluss war so groß, dass selbst Prinz Eugen von Savoyen, um den Intriguen und Verdächtigungen seiner Gegner beim Hofe zu begegnen, sich an den P. Bischoff wandte, und ihn um seine Verwendung bat, dass »Kaiserliche Majestät ihn des schweren und gefährlichen Commandos allergnädigst zu entlasten und anderwärtig nach Dero Kaiserlichen Gnaden Behebung zu employieren geruhen möchten* 2 3).« In Betreff der Militär- Seelsorge sind jedoch keine besonderen Momente aus dieser Zeit zu verzeichnen. Mit dem Regierungsantritte des Kaisers Karl VI im Jahre 1711 übernahm auch dessen Beichtvater Dr. Georg Tönnemann S. J. die oberste Leitung der Militär-Seelsorge und die ihm in diesem Amte zukommenden Rechte und Pflichten in vollem Umfange. Mit Rücksicht auf die großen Schwierigkeiten, die sich ihm bei seiner beschränkten und zu abhängigen Gewalt in den Weg stellten, suchte er beim *) Einck, Josephs des Sieghaften röm. Kaisers Leben, Cölle 1712 S. 55. 2) Litterae annuae Prov. Austr. S. J. a. 1711. 3) Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen IV S. 155.