Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Die militär-geistliche Hierarchie

Er war in allen wichtigen Angelegenheiten an den Eath des Superiors des Feldcollegiums gebunden und verfügte über drei Feldkapellen und zwei Kapellenzelte. Eine selbständige und vom General-Vicar unabhängige Stellung hatte das Feldcollegium der Gesellschaft Jesu unter dem vom Ordens-Provinzial autorisierten Feld-Superior. Ihre Obliegenheiten waren durch den Provinzial »iuxta regulas Societatis« und durch kaiserliche Instruction bestimmt. Ihre Thätigkeit und ihre Missionsreisen hatten die Armee im Felde zum Ziele. Für den General-Vicar und dessen Hilfspriester, sowie für die Patres der Feldmission wurden von Kaiser Ferdi­nand III jährliche 3000 Imperiales (Keichsthaler), 7 Diener, 14 Pferde und 2 Wagen und für die erste Instruction ein für allemal 3000 fl. angewiesen. Der für das Feldcollegium entfallende Betrag wurde vom Feld-Superior in Empfang genommen, welcher für den Unterhalt der Patres sorgen und dem Provinzial Eechnung legen musste. Über die Thätigkeit dieser Feldmissionen bemerken die Litterae annuae Prov. Austr. S. J., dass sie mit großem Erfolge geführt und auch nach dem Jahre 1657 während der nach­folgenden Feldzüge fortgesetzt wurden1). Nach Abschluss des westfälischen Friedens im Jahre 1648 folgte eine Friedenspause bis zum Jahre 1657. Der General-Vicar Dr. Schrader wurde seines Amtes enthoben, und auch das Feldcollegium stellte seine Thätigkeit ein; die Feldmission wurde in den Friedensjahren nicht fort­Maurum, P. Mathiam Jázkay et P. Laurentium Küntoff alle der Societät Jesu Priester und Dr. Henricum Schräder als Major Feld- Kapellan und dessen Vicarium Dr. Mathiam Rossi vom 12. April 1644.« ') Litterae annuae Prov. Austr. S. J. ex a. S. 1643—1657 und 1658-1750. — 24 —

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