Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 2. Capitel. Die militär-geistliche Hierarchie

und am 22. April 1641 als »Constitutiones pro Capellanis castrensibus« und »Observanda a Dominis Colonellis« publicierte1). Nach demGeneral-Vicar Marenzi wurde am 14. April 1643 Heinrich Fastroyd, damals nicht mehr Bischof von Arbe, sondern Propst von Eisgarn (in Niederösterreich) abermals zum General-Vicar bestellt* 2). Zugleich wurde an denselben eine kaiserliche Instruction erlassen, welche dahin lautete, dass die unwürdigen Feldkapläne entlassen und die Oberste ermahnt werden sollten, die Regiments-Kapläne nicht als eigene Hauskapläne, sondern als Seelsorger der Regimenter zu betrachten. Nach dieser Instruction wurde die jährliche Gage der Feldkapläne mit 100 Reichsthalern normiert. Propst Fastroyd nahm die auf ihn gefallene Wahl an, denn er bat um seine »ordentliche Bezahlung und Ver- willigung von 200 Gulden«, schloss diesem Ansuchen den Katalog der von ihm aufgenommenen Kapläne bei und berichtete, wie er »mit der Reformation der Feldkapläne Anfang gemacht, indem er die unnützigen ausgerottet habe3).« Doch bald darauf entschuldigte er sich, dass er »wegen seiner Leibs-Indisposition von der Armada weg sei, dass er jedoch bereits drei Monate das General-Vicariat versehen habe4)«. Der fortwährende Wechsel im General-Vicariate und die daraus entstandenen Nachtheile bewogenKaiserFerdinand HI eine bessere Vorsorge für die oberste militär-geistliche Stelle zu treffen. ’) Hofkrgs.-Prot. Rg. S. 328 ex 1641, vide Anhang. *) Krgs.-Arck., Bestallung 1376 ex 1643. s) Hofkrgs.-Prot. Rg. S. 497 ex 1643. 4) Hofkrgs.-Prot. Rg. S. 728 ex 1643.

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