Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
Vorwort. Einleitung
4 meist über Vorschlag des Hofkriegsrathes. Hiebei waren Dienstdauer und Rang nicht entscheidend, sondern hauptsächlich die Verdienste und das Vertrauen in die Persönlichkeit. Die Generäle mit ihren Organen bildeten den Generalstab. Eine bestimmte Ordre de bataille gab es nicht. Alle Generäle zählten zum Hauptquartier, und ihnen wurden die Commanden fallweise übertragen. Im Frieden hatten die Generäle gar keine Machtbefugnis über die Truppen, befanden sich auch nicht in den Garnisonen, sondern zu Hause auf ihren Gütern oder in Wien. Die Ergänzung des Heeres geschah durch freie Werbung; die Geworbenen schlossen aber meist eine Capitulation auf Lebensdauer und wurden sodann Berufssoldaten im engsten Sinne. Bei Errichtung eines Regiments wurde anfangs und auch später folgender Vorgang beobachtet: Der Landesherr setzte sich mit einem Pürsten ■ oder einem berühmten »Obristen« ins Einvernehmen, schloss mit ihm einen Contract, gab ihm die »Bestallung« als Obrist und das »Werbepatent«. Der Obrist berief dann ihm wohlbekannte, kriegserfahrene Hauptleute, ertheilte ihnen den »Artikelbrief« und ermächtigte sie in den im Contracte bezeichneten Gegenden für das Regiment zu werben. Kaum erscholl nun die Werbetrommel, so strömten, besonders wenn der Name des Obristen sich eines guten Klanges erfreute, von nah und fern Männer herbei, welche Handgeld nahmen und den Schwur auf die Artikelbriefe leisteten. Durch diesen Eid wurden sie berechtigte Mitglieder einer gleichgesinnten Schar, die nur ihre Eahne, Lire Kameraden, ihr Regiment, ihre Officiere und ihre Feldherren kannte; sie waren losgelöst von ihrer Heimat,