Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
Vorwort. Einleitung
ungern gesehen von den Beamten, gehasst vom Bauer und noch mehr vom Bürger, dessen behagliche Ruhe öfters durch sie gestört wurde. Bei dem gröberen Stande, welchen später die Armeen im Frieden und im Kriege hatten, wurden jedoch die Abgänge bei den Truppen (soweit sie durch Werbung sich nicht decken ließen) auch durch Aushebung und Abstellung von Landeskindern ersetzt, welche indes selten ein Gewinn für das Regiment waren, da die Behörden sehr gerne die Gelegenheit benützten, sich der excessiven oder sonst missliebigen Leute durch »Abstellung von Amtswegen« zu entledigen. Der Regiments-Inhaber war die höchste Person im Regimente, welches auch seinen Namen zu tragen hatte. Er war der unumschränkte Administrator des Regimentes. Er konnte seinem Regimente oder dessen Unterabtheilungen neue Fahnen und Standarten geben, welche in der Regel in seiner Wohnung aufbewahrt wurden; er hatte ursprünglich das Bestallungs- und Beförderungs-, sowie das Entlassungsrecht über alle Individuen des Regimentes. Die Einzelheiten der Uniformierung des Regiments änderte der Obrist nach seinem »Geschmacke und Gefallen«. Er ertheilte auch die Heir atsb ewilligungen. Die Disciplin wurde mit eiserner Strenge gehandhabt. Die Strafgewalt stand dem Regiments-Commandanten zu. Das gebräuchlichste Disciplinarstrafmittel war das »mit dem Stocke«, und so war es selbstverständlich, dass jedes Mitglied des Regimentes, welches nicht dem Officiersstande angehörte, unter dem Stocke seiner Vorgesetzten stand. Ausgenommen hievon waren nur der Kaplan, »der nie unter dem Stocke stand«, der Secretär (Auditor) und später der Regimentsfeldscherer. Weitere Disciplinarstrafen