Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 01: Michaela Follner: Auswärtige Angelegenheiten - Bundesministerium für Äußeres

Bestandsgruppe 01 Archiv der Repu buk 01R301/1 Bundesministerium für Äußeres Neues Politisches Archiv - Präsidium 1918 - 1938 234 Kartons, 2,2 lfm Bücher Provenienz(en): Staatsamt des Äußern 1918 - 1919 Staatsamt für Äußeres 1919 - 1920 Bundesministerium für Äußeres 1920 - 1923 Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1923 - 1938 Bestandsschwerpunkt(e): Attachés - Beileid - Budget - Demonstrationen - Diplomaten - Festlichkeiten - Finanzen- Friedensverhandlungen - Kabinett - Kommissionen - Kommunismus - Konferenzen- Kuriere - Kurrenden - Minister - Nationalfeiertag - Paßwesen - Protokoll - Reisen - Sitzungen des Ausschusses für Äußeres - Staatsratssitzungen - Staatssekretäre - Versammlungen - Visa - Zeremoniell Rechtsgrundlagen: Am 30. Oktober 1918 wurde von der Provisorischen Nationalversammlung der Beschluß "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt" (StGBl. Nr. 1/ 1918) gefaßt. Aufgrund dessen wurde das "Staatsamt desÄußern mit der Zuständigkeit des bisherigen k. u. k. Ministeriums des Äußern und mit Auftrag und Vollmacht, auch die auswärtigen Beziehungen zu den auf dem Boden der bisherigen österreichisch­ungarischen Monarchie entstehenden souveränen Nationalstaaten zu regeln und zu pflegen", eingerichtet (ebenda). Nach den Wahlen vom 16. Februar 1919 erfolgte am 14.März 1919die Umbenennung in Staatsamt für Äußeres. Die nächste Änderung erfolgte in der Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920, es wurden "zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung...die Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter berufen" (StGBl. Nr. 450/1920). Im § 26 des zum Bundesverfassungsgesetz gehörenden Übergangsgesetzes wurde bestimmt: "Die Staatskanzlei und die Staatsämter führen ihre Geschäfte vorläufig bis zur Erlassung des im Art. 77, Abs. 2 vorgesehenen Bundesgesetzes mit ihren bisherigen Aufträgen und Vollmachten als Bundeskanzleramt und Bundesministerien fort" (StGBl. Nr. 451/1920). Im Zuge von Einsparungen unter Bundeskanzler Seipel im Jahre 1923 wurde die Zahl der Ministerien auf sieben reduziert und das Bundesministerium für Äußeres dem Bundeskanzleramt angegliedert. "Die Führung der auswärtigen Angelegenheiten kann, unbeschadet des Fortbestandes ihrer Vereinigung mit dem Bundeskanzleramte einem hierfür zu bestellenden Bundesminister...übertragen werden, der für die Dauer dieser Funktion den Titel eines Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten führt" (BGBl. Nr. 199/1923). 4

Next

/
Oldalképek
Tartalom