Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 01: Michaela Follner: Auswärtige Angelegenheiten - Bundesministerium für Äußeres

Archiv der Republik Bestandsgruppe 01 1918 bestand das Staatsamt des Äußern aus dem Präsidialamt, der politischen Sektion, der Verwaltungssektion, der wirtschaftlichen Sektion, der Rechtssektion, den dazuge­hörigen Hilfsämtem, dem Rechnungsdepartement und dem Zahlamt. Die Sektionen waren in einzelne Abteilungen unterteilt, deren Bezeichnungen und Aufgabenbereiche sich im Laufe der Jahre häufig änderte. Der Erste Sektionschef des Staatsamtes für Äußeres Ludwig Freiherr von Flotow, berief Ende November 1918 die Abteilungsleiter des Staatsamtes und die ehemaligen Referats- und Departementsvorstände des Ministeriums zu einer Besprechung. Bei dieser Besprechung wurden die Kompetenzen des Staatsamtes festgelegt: 1. Das Staatsamt hat ab 12. November 1918 für die Republik Deutschösterreich im vollen Umfang die Befugnisse des bisherigen Ministeriums des Äußern übernom­men. 2. Die Kompetenzen des Liquidierenden Ministeriums des Äußern:- Personalangelegenheiten der Vertretungsbehörden- Finanzielle Fragen der Vertretungsbehörden- Vermittlung des Verkehrs zwischen den Vertretungsbehörden und anderen Suk­zessionsstaaten in Angelegenheiten, die nur deren Regierung betrafen und kein Interesse für Deutschösterreich hatten. 3. Liquidierung des bisherigen Ministeriums des Äußern. 4. Das Kabinett des Ministers blieb als persönliche Abteilung für den Minister er­halten. Im Jahre 1922 gliederte sich das Ministerium in das Präsidialamt, die I. Sektion (Abteilung 1 "politische Angelegenheiten"^ "Völkerbund und Völkerrechtsangelegen- heiten”, 3 ’'Bundespressedienst"), die II. Sektion (Abteilung 4 "Organisations- und Personalangelegenheiten", 5 "Budgetangelegenheiten", 6 "Chiffre- und Übersetzungs­dienst", 7 "Rechts- und Paßangelegenheiten") und die III. Sektion (Abteilung 8 "handelspolitische Angelegenheiten", 9 "Finanz-, Eisenbahn-, Schiffahrts- und Aus­wanderungsangelegenheiten und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen mit den Nachfolgestaaten"). Hinzu kamen noch die Rechnungsabteilung, das Staatsarchiv und die Konsularakademie. Mit der Reduzierung der Ministerien im Jahr 1923 wurde das Bundesministerium für Äußeres dem Bundeskanzleramt angeschlossen und bildete die Sektion IV (Abteilung 17 "außenpolitische Angelegenheiten", 18 "Völkerrecht und Völkerbund", 19 "Presse und Propagandawesen") sowie die Sektion V (Abteilung 20 "Organisations- und Personalangelegenheiten des auswärtigen Dienstes", 21 "Gebühren-, Kassen- und Verrechnungswesen", 22 "Verkehr mit dem Ausland in wirtschaftlichen Angelegen­heiten", 23 "Verkehr mit dem Ausland in Angelegenheiten des Finanz- und Verkehrswesens", 24 "Rechtsschutz"). Am 14. Juli 1925 trat eine neue Geschäftseinteilung in Kraft und das ehemalige Außenministerium wurde in der Sektion III (Abteilung 13 "Auswärtige Politik", 14 "Wirtschaftspolitik", 15 "Völkerrecht, Völkerbund und Rechtsschutz", sowie dem "Bundespressedienst") des B undeskanzleramtes vereinigt. Diese Einteilung blieb ohne große Veränderungen bis zum Jahr 1938 bestehen und diente als Grundlage für die Bezeichnung der Bestände dieser Behörde. 5

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