Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Staatskanzlei

Archiv der Republik Bektandsgruppe 04 Der Staatsrat beantragte am 16. November 1918 eine deutschböhmische Abteilung einzurichten (AdR, StRP, Nr. 35). Am 17. November 1918 wurde u. a. die Organisation der Staatskanzlei vom Staatsrats­direktorium beschlossen (AdR, StRD, Nr. 19). Durch Beschluß des Staatsrates vom 25. November 1918 (AdR, StRP, Nr. 44) wurde eine Abteilung bei der Staatskanzlei für Deutschböhmen und das Sudetenland (S udeten- dienst) als Verbindungsstelle zu den Landesregierungen eingerichtet (AdR, StK, ZI. 851/1918). Laut Gesetz vom 19. Dezember 1918 (StGBl. Nr.139/1918) war im § 3 beschlossen worden, daß die Staatskanzlei unmittelbar dem Staatsrat unterstand und im § 12, daß die Staatskanzlei alle mit dem Dienst des Staatsrates zusammenhängenden Amts­geschäfte und in weiterer Folge auch die des Staatskanzlers zu besorgen hatte. Weiters ressortierten zur Staatskanzlei in administrativer Hinsicht die obersten Gerichte öffentlichen Rechtes. Im Gesetz "über die Staatsregierung" vom 14. März 1919 (StGBl. Nr. 180/1919) war der Staatsrat aufgehoben worden. Mit der Ausübung der Regierungs- und Staatsgewalt wurden der Staatskanzler und die Staatssekretäre betraut. Diese bildeten in ihrer Gesamtheit die Bundesregierung (Kabinett). Durch die folgende Umgestaltung zur bundesstaatlichen Verfassung vom 1 .Oktober 1920, § 26 (BGBl. Nr. 451/1920), wurde ab Inkraftttreten des Gesetzes am 10. November 1920 die Staatskanzlei in Bundeskanzleramt umbenannt. Dies schloß eine Erweiterung durch neue Aufgaben mit ein, die Organisation selbst erfuhr keine Änderung. In den Sitzungen des Ministerrates vom 28. August und 23. September 1921 wurde beschlossen, daß sämtliche auf Fachministerien verteilte Pressedienste nun zu einem einheitlichen Pressedienst vereint wurden. Ausgenommen blieben nur die Pressestellen im Bundesministerium für Verkehrswesen und im Bundesministerium für Volkser­nährung. Der Bundespressedienst wurde unmittelbar dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Äußeres unterstellt. Im Jahr 1923 erfolgte laut der Verordnung der Bundesregierung vom 9. April 1923 (BGBl. Nr.199/1923) eine Neuorganisation des Bundeskanzleramtes und eine durch­greifende Kanzleireform. Es wurde hierbei eine Zusammenlegung der Bundesministerien für Äußeres, für Inneres und für Justiz mit dem Bundeskanzleramt durchgeführt. In dieser mehrere Monate dauernden Umstrukturierung der einzelnen Verwaltungen, die mit Jahresende 1923 abgeschlossen wurde, erfolgte eine Neugestaltung des Bundes­kanzleramtes und dessen Registraturwesens. Demzufolge wurde die alte ursprüngliche Registratur mit Jahresende abgeschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand teilt sich in einen nach Jahr undZahl abgelegten Teil, in eine betreffsmäßige Sonderlegung und in den Varia-Bestand. Als Findmittel für die beiden ersten Teile stehen elf Sach- und Namensindizes, zehn Protokolle, ein Fremdnummernbuch, zwei Landesgesetzprotokolle, ein Durchlaufer-Index und ein Protokollbuch für Geschäfts­stücke, die der Staatsrat via Staatskanzlei den einzelnen Zentralstellen zuwies (AdR, 215

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