Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Staatskanzlei
Bestandsgruppe 04 Archiv der Repu buk 04R301/1 Staatskanzlei 1918 - 1923 256 Kartons, 1,7 lfm Bücher Provenienz(en): Staatskanzlei 1918 - 1920 Bundeskanzleramt 1920 - 1923 Bestandsschwerpunkt(e): Aufnahme der Staats-, Kabinetts- und Ministerratsprotokolle sowie der Staatsratsdirektoriumsvermerke - Budget und Rechnungsdienst - Durchführung der Vollzugsanweisungen des Staatsrates - Erlaß von Vollzugsanweisungen - Erledigung der Amtsgeschäfte des Staatsrates, Staatsratsdirektoriums, Kabinetts- und Ministerrates - Kundmachung von Beschlüssen der Nationalversammlung - legislative Vorbereitung von Gesetzen - Präsidentschaftsdienst - Pressedienst - Redaktion und Herausgabe des Staats(Bundes)gesetzblattes - Verbindungsdienst zu den Staatsämtern - Vorbereitung von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Vorlagen - wirtschafts- und finanzpolitischer Beurteilungsdienst Rechtsgrundlagen: Durch den Beschluß in der 3. Sitzung des Vollzugsausschusses der Provisorischen Nationalversammlung am 23. Oktober 1918 wurde deren Präsidium ermächtigt, eine Kanzlei für den Vollzugsausschuß zu errichten. In der 7. Sitzung des Vollzugsausschusses der Provisorischen Nationalversammlung, am 25. Oktober 1918, wurde das Präsidium weiters ermächtigt, zwei bis drei Konzeptbeamte zur Führung der Protokolle des Vollzugsausschusses anzustellen. Nach der Gründung des Staatsrates wurde durch die Provisorische Verfassung der Republik vom 30. Oktober 1918 (StGBl. Nr. 1/1918)eine Kanzlei, nun als Staatskanzlei bezeichnet, beauftragt, die Staatsratsprotokolle zu führen und alle mit dem Dienst des Staatsrates zusammenhängenden Amtsgeschäfte zu besorgen, so die Vorbereitung der verfassungsrechtlichen Vorlagen für den Staatsrat. Mit der Leitung der Staatskanzlei wurde Ministerialrat Dr. Josef Freiherr von Löwenthal betraut. Der Staatsrat ermächtigte den Staatskanzler am 2. November 1918 (AdR, StRP, Nr. 15), in den Räumen des Herrenhauses eine Staatskanzlei zu errichten und eine Anzahl von Beamten einzuberufen. FünfTagespäterbeauftragtederStaatsratden Staatskanzler, die Abteilung II für den Verfassungsreformdienst und die Abteilung III für den Verwaltungsreformdienst einzurichten. Hierfür waren k.k. Beamte zu übernehmen und wissenschaftliche Mitarbeiter heranzuziehen (AdR, StRP, Nr. 23). Aufgrund des § 2 des Gesetzes vom 12. November 1918 (StGBl. Nr. 7/1918) wurde das Staatsgesetzblatt durch die Staatskanzlei herausgegeben. Am 14. November 1918 übernahm die Staatskanzlei die gesamten Amtsgeschäfte des ehemaligen k.k. Ministerrats-Präsidiums (AdR, StK, ZI. 259/1918). 214