Ciszterci rend Nagy Lajos katolikus gimnáziuma, Pécs, 1857

23 „videtur“ ist aber nur persone! üblich, mit sehr seltenen Ausnahmen; und wenn es impersonel vorkommt, steht es mit folgendem Accusativ und Infinitiv, z. ß. Non mihi videtur, ad beate vivendum satis posse virtu­tem. C. Tuse. V. 5. — Die Person, welcher etwas scheint, steht in allen vier Sprachen im Dativ. Wenn das griechische „J o * e r“ nicht den Sinn hat „es scheint“, dann gehört auch die Construirung desselben nicht liieher. e) Die Ablaute der griechischen Verba im zweiten Perfect und Aorist können im Deutschen mit den Ablauten der Verba der ersten Klasse der starken oder ablautenden Conjugation, in welchen der Stamm ein „e“ hat, verglichen werdeu. Nämlich wie diese deutschen Verba im Imperfect den Ablaut des Vokalen e in a, im Participium Perfecti aber in o erleiden, wie z. ß. sprechen, sprach, gesprochen: ebenso werden im Griechischen die liquida Verba und die muta grösztentheils, deren Stamm einsilbig und den Stamm- vocalen f hat, im zweiten Perfect mit dem Ablaute des e in o im zweiten Aorist aber des « in « gebildet, z. ß. ipófíno), zweiter Perfect e<t<fon«, zweiter Aor. passiv t'fiUtQyv. Nur der Unterschied ist zu merken, dass der Ablaut des e in a im Deutschen im Imperfect; im Griechischen aber im zweiten Aorist stattfindet. Dieses wäre nun, was der Unterricht selbst beachten muss, damit er den Schüler nicht er­drücke. Ein anderes Mittel welches nicht unmittelbar den Unterricht selbst betrifft, doch aber dem Edrücken des Schülers durch den Unterricht entgegensteuern vermag, wäre die Vertheilung der Unterrichtsstunden derart durchgeführt: dass nie Vormittags durch alle drei Stunden in einer und derselben Classe, Sprachen vorgetragen werden; sondern nach Möglichkeit zwischen zwei Sprachstunden eine Stunde aus einem andern Lehrgegenslande eingeschaltet werde; denn ausserdem dass „Varietas delectat,“ ist hier noch zu berück­sichtigen, dass ein, durch drei Stunden ununterbrochener sprachlicher Unterricht, welcher das Gedächtniss ganz besonders in Anspruch nimmt, und welcher seiner Beschaffenheit nach dem jugendlichen lebhafteren Gemiilhe nicht zuspricht, jedenfalls etwas Erdrückendes hat. Wenn hingegen der Unterricht aus einem Gegenstände, welcher zugleich die Urtheilskraft, wie die Rechnungkunst; oder die Fantasie, wie die Geschichte; oder die besondere Neigung der Schüler anspricht, wie die Naturwissenschaften; zwischen zwei sprachliche Unterrichtsstunden eingeschaltet wird: darf man nicht besorgt sein, dass die Aufmerk­samkeit des Schülers ermattet oder erdrückt wird; sondern vielmehr wird sie durch eine solche Stunden- F.intheilung belebt, erhöht, aufgefrischt. Ich gehe über zum zweiten Punkt, nämlich: was muss der grammatikalische Unterricht in den vier Sprachen beachten, damit er den Schüler nicht verwirre? — Ich setze den Fall: in der ersten Gymna- sialclasse, wo sämmtliche Lehrgegenstände zwischen drei Lehrern vertheilt sein müssen, der Eine habe die magyarische, der Zweite die deutsche, der Dritte die lateinische Sprache vorzutragen. Nun nenne der Erste den Nominativ „Alanyeset“; der Zweite nenne ihn „Nevező“; der Dritte nenne ihn „Nominativus“; wird diese verschiedene Terminologie den Schüler nicht verwirren? Oder ich setze den Fall, diese Zeitform „lobend“ sei zu bezeichnen. Der erste Lehrer nun sage: „lobend = dicsérve“ ist das Participium Imper­fecti, wie Ihász in seiner ungarischen Sprachlehre es bezeichnet; der Zweite sage: „lobend = dicsérve“ ist das Gerundium ein Zustandswort, wie Bloch in seiner Grammatik es bezeichnet; der dritte endlich sage: „lobend = dicsérve = laudans“ ist das Participium Praesentis, wie z. ß. Schulz in seiner latei­nischen Grammatik es bezeichnet. Muss so eine abweichende Terminologie nicht nothwendig Verwirrung hervorbringen ? Was bleibt also zu thun übrig, um dieser Verwirrung vorzubeugen, als dass entweder der sprachliche Unterricht in eine und dieselbe Hand gelegt werde, oder wenn derselbe verschiedenen Händen anvertraut werden muss, dass die Lehrer der verschiedenen Sprachen sich untereinander verständigen: welche Terminologie sie annehmen und befolgen wollen. Dies ist aus dem Grunde nothwendig, weil der Schüler, dessen geistige Fähigkeiten noch nicht entfaltet sind, so etwas, was in einer gewöhnlichen, ihm schon bekannten Terminologie ihm vorgetragen wird, viel leichter und mit viel weniger Geistesanstrengung auffassen kann, als so etwas, was in einer ungewöhnlichen und gar nicht, oder doch viel weniger be­kannten Terminologie vorgetragen wird. Wenn daher in einer Classe der ganze sprachliche Unterricht einem Lehrer übertragen ist, und er bei demselben Unterrichte „lobend = dicsérve = laudans = tncuv£>vu immer mit einem und demselben Kunstwort z. B. Participium Praesentis bezeichnet; oder wenn in einer Classe der sprachliche Unterricht auch mehreren Lehrern anvertraut ist, doch aber ein Jeder immer „lobend =: dicsérve = laudans = butivüv* als Participium Praesentis bezeichnet. wird diese Verfahrungs-

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