Willi Klinkhammer: Krankenhausseelsorge im staatlichen und kirchlichen Recht - Studia Theologica Budapestinensia 21. (2000)

1. Einleitung

Die gesamtkirchlichen Normierungen des neuen Codex Iuris Ca­nonici von 1983 werden sich anschließen und bilden neben den Aus­führungsbestimmungen des partikularen Rechtsgebers nicht nur den Bezug zur Gegenwart, sondern sollen exemplarisch die Entwicklung der Kirche zu einer modernen Krankenhausseelsorge dokumentieren wie umgekehrt die Dokumente aus dem Bereich der Evangelischen Kirche Deutschlands eine Entwicklung zeigen. Dem folgt, als Schwerpunkt und auch als Hauptteil, die Darstel­lung der staatskirchenrechtlichen Gesetzgebung, mit dem zentralen Thema der entsprechenden Verfassungsartikel aus der Verfassung des Deutschen Reiches, die Eingang in das Grundgesetz gefunden haben; dementsprechend werden auch die Verfassungen der Bundes­länder sowie verschiedene Krankenhausgesetze einer Bewertung un­terzogen. Daß der Krankenhausseelsorger in seinem Arbeitsfeld sich in einer Schnittmenge zwischen staatlichem und kirchlichem Recht bewegt, zeigt der auch historisch wichtige Rückblick auf die Vor­kriegskonkordate im Deutschen Reich und Österreich und einen fatalen Runderlaß des Reichinnenministers von 1941. Da durch die Einigung Deutschlands auch die Frage nach Staats­kirchenverträgen mit den neuen Bundesländern wieder auftrat, wird in der weiteren Darstellung auch über Begriff, Geschichte, Rechtsna­tur und Ziele dieser Institution zu sprechen sein sowie über die ein­zelnen Verträge des Hl. Stuhls mit den Bundesländern. Auch hier gilt umgekehrt der Blick auf die EKD und deren Staatskirchenverträge mit einzelnen Ländern sowie die grundsätzliche Frage nach dem Stellenwert von Staatskirchen Verträgen innerhalb des Rechts. Als ein ausgewähltes Problem rechtlicher Natur wird das des Da­tenschutzes und des Informationsrechts des Krankenhausseelsorgers behandelt, indem dem Kontroverse zum Thema aufgenommen und beleuchtet werden soll. Gleichzeitig wird auch weitere personelle und organisatorische Unterstützung abgestellt. In einem abschließen­den Schritt sollen Bewertung und Würdigung der bestehenden Rege­lungen vorgenommen werden, auch unter der Hinsicht der Praktika­bilität. Dazu gehört eine Darstellung der Notwendigkeiten für eine geordnete Seelsorge im öffentlichen Krankenhaus über die organisa­torischen Hilfen, hinweg. In einem Anhang werden die für relevant erachteten Rechtstexte und Dokumente wiedergegeben. 16

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