Willi Klinkhammer: Krankenhausseelsorge im staatlichen und kirchlichen Recht - Studia Theologica Budapestinensia 21. (2000)

1. Einleitung

sehr deswegen, um eine freigebliebene Nische zu besetzen, sondern aus dem Bewußtsein und dem Wissen heraus, daß die Kirche selbst jenes Thema nicht nur als ein Randgebiet innerhalb ihres Tuns be­wertet, sondern vielmehr als einen expandierenden Bereich mit neuen und sich wandelnden Fragestellungen. Wegen der differenzier­ten Lebensverhältnisse, in denen Menschen heute leben, steht die Kirche vor Herausforderungen, durch spezielle Einrichtungen, Amts­aufträge an ihre Mitarbeiter oder durch andere Maßnahmen zu rea­gieren. Die Notwendigkeit, bei der Verkündigung der Botschaft Christi und bei der kirchlichen Betreuung Gruppen von Menschen ins Auge zu fassen, die in besonderen Lebenslagen der kirchlichen Ansprache mehr bedürfen als Menschen in sogenannten normalen Lebensver­hältnissen, ist sowohl persönliche Erfahrung als auch ein gemein­kirchliches Axiom. Dabei handelt es sich nicht um ein Rand- oder Nebenthema, sondern es hat die Qualität einer christlichen Grund­funktion und ist ein Gottesdienst am Menschen. Der Gang dieser Arbeit ist natürlich theologisch bestimmt: vom Wesen der Krankheit aus den Erkenntnissen von Psychologie, Soziologie und Theologie. Neben einer theologischen Grundlegung werden hier sowohl aus dem Alten wie aus dem Neuen Testament Texte bedacht, die die Bot­schaft der Hl. Schrift zum Thema Krankheit beleuchten. Dieses Bemühen ist der Versuch der Darstellung als Basis der seelsorglichen Tätigkeit im Krankenhaus, auf die sich auch die kirchlichen Rechts­normen stützen. In einem zweiten Schritt wird die Person des Krankenhausseel­sorgers angesprochen, näherhin in Anforderungsprofil, Ausbildungs­situation und dem Selbstverständnis. Diese Darstellung spart an der Stelle noch den mehr rechtlichen Teil aus, in dem es um die kirchli­chen Normierungen gehen wird. Wie Seelsorge im Krankenhaus geschieht, behandeln die Ab­schnitte zum Thema Sakrament, speziell dem der Krankensalbung und dem seelsorgerlichen Gespräch. Daß das Gewicht auf dem zweiten Thementeil, dem pastoralen Gespräch und seinen Bedingun­gen, liegt, ist auf die zunehmende Wertschätzung dieses Bereichs pa­storalen Handelns im Krankenhaus zurückzuführen, wie die pastora­len und rechtlichen Richtlinien verschiedener Diözesen zeigen werden. 15

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