Fila Béla - Erdő Péter (szerk.): Teológus az Egyházben. Emlékkönyv Gál Ferenc 80. születésnapja alkalmából - Studia Theologica Budapestinensia 12. (1995)

Erzbischof Josef Stimpfle: "Veritatis Splendor". - "Fel sin der Brandung"

Der Heilige Vater sieht sich genötigt, nochmals das sittliche Tun des Menschen ins Auge zu fassen und im Gegensatz zu manchen moder­nen Tendenzen die Elemente dieses Tuns in der richtigen gegenseiti­gen Zuordnung und Zusammengehörigkeit darzulegen, also die Über­bewertung eines Elementes auf Kosten anderer zurückzuweisen. Es ist zunächst einsichtig für jedermann, daß man drei Faktoren unterschei­den muß, wenn man auf ein menschliches Handeln blickt. Man muß die folgenden drei Fragen stellen: Was tut dieser konkrete Mensch? Warum tut er das? Welche Folgen hat sein Tun? Manche Moraltheolo­gen wollen die Folgen des Handelns zum allein entscheidenden Krite­rium für die Sittlichkeit machen. Die Enzyklika gibt deren Ansicht fol­gendermaßen wieder: „Für manche wäre das konkrete Verhalten rich­tig bzw. falsch je nachdem, ob es für alle betroffenen Personen einen besseren Zustand hervorzubringen vermag oder nicht: Richtig wäre das Verhalten, das imstande ist, die Güter zu 'maximieren' und die Übel 'minimieren'" (VS 74). In der Enzyklika wird auch deutlich ge­sagt, was nach den neuen Theorien hier unter »Gütern« und »Übeln« zu verstehen ist: zum Beispiel „Gesundheit bzw. ihre Beeinträchti­gung, physische Unversehrtheit, Leben, Tod, der Verlust materieller Güter" (VS 75). Nach dieser Meinung sind die Folgen einer Handlung auf möglichst lange Sicht und in möglichst umfassender Breite (das größte Glück für möglichst viele) zu bedenken. Der Mensch handelt gut, wenn er durch sein Tun ein Mehr an irdischen Gütern, kein Mehr an Übeln, sondern eher ein Weniger hervorbringt. Im Vergleich zu den Folgen spielt das, was der Mensch tut und womit er die Folgen be­wirkt, eine geringere Rolle. Zu welchen Folgerungen diese Meinung führt, zeigt folgende Überlegung: Würden konkrete Handlungen im zwischenmenschlichen Bereich ausschließlich von ihren Folgen her, das heißt teleologisch, sittlich beurteilt werden, dann wäre weder die Tötung eines Unschuldigen noch die direkte Falschaussage ausnahms­los und für jeden denkbaren Fall als sittlich schlecht zu bezeichnen.* 5 Wenn die direkte Tötung eines Unschuldigen sittlich erlaubt wäre, könnte nach dieser Ansicht eine Abtreibung gerechtfertigt werden, um 5 Vgl. F. BÖCKLE, Werteinsicht und Normbegründung, in: Concilium 12 (1976.), S. 615-617, hier: S. 615. Überbewertung der Folgen 60

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