Fila Béla - Erdő Péter (szerk.): Teológus az Egyházben. Emlékkönyv Gál Ferenc 80. születésnapja alkalmából - Studia Theologica Budapestinensia 12. (1995)

Kardinal Franz König: Kirche und Demokratie

de nur auf die Unterscheidung eines diesseitigen und jenseitigen Be­reiches hin. Von einer verständlichen Neigung zur Form eines Obrigkeitsstaates, zu geschichtlicher Zusammenhänge wie: „Thron und Altar", — von solchen Neigungen abgesehen, beginnt mit Leo XIII., Pius XII., dem II. Vatikanum, Papst Johannes Paul II., beginnt ein steigendes Interesse für demokratische Staatsformen aus der Sicht der Kirche. Papst Pius XI. erklärte in seiner Weihnachtsansprache 1944 (24.12.) — vor dem Hintergrund eines zusammenbrechenden Nationalsozialis­mus einerseits, andererseits angesichts der sich verfestigenden kom­munistischen Diktatur, daß die Kirche keine Regierungsform ablehnt, wenn sie geeignet ist, dem Wohl der Staatsbürger zu dienen und die menschliche Würde zu schützen. Johannes XXIII. sprach sein „Ja" zur Demokratie als Staatsform, ohne damit sagen zu wollen, daß sie die beste sei. Das Vatikanische Konzil faßte das Verhältnis der Kirche zur Demokratie, (ohne das Wort „Demokratie" zu gebrauchen), zusam­men und meinte (LG, nr. 76): „Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihren Gebieten voneinander unabhängig und auto­nom. Beide dienen, wenn auch mit verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung des gleichen Men­schen". Wenn auch der direkte Hinweis auf Demokratie als Staatsform vom Konzil nicht gemacht wird, so ist dies indirekt doch deutlich der Fall. Denn, so heißt es weiter: (LG, nr. 73): „Aus dem lebendigen Be­wußtsein der menschlichen Würde wächst in den verschiedenen Tei­len der Welt Bestreben, eine neue politisch-rechtliche Ordnung zu schaffen, in der die Rechte der menschlichen Person im öffentlichen Leben besser geschützt sind... eine Voraussetzung, „daß die Bürger einzeln oder im Verbund am Leben und in der Leitung das Staates täti­gen Anteil nehmen können. ...Für den Aufbau eines wirklich men­schenwürdigen politischen Lebens ist aber nichts so wichtig, wie die Pflege der inneren Einstellung auf Gerechtigkeit, Wohlwollen und Dienst am Gemeinwohl, sowie die Schaffung fester Grundüber­zeugungen über das wahre Wesen politischer Gemeinschaft und über den rechten Gebrauch sowie die Grenzen der öffentlichen Gewalt". Dieser Hinweis ist deutlich so zu verstehen, daß im Konzil die Mei­nung bestand, in einem demokratischen Gemeinwesen bestünden die 30

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