Fila Béla - Erdő Péter (szerk.): Teológus az Egyházben. Emlékkönyv Gál Ferenc 80. születésnapja alkalmából - Studia Theologica Budapestinensia 12. (1995)

Kardinal Franz König: Kirche und Demokratie

besseren Voraussetzungen für den Schutz solcher menschlicher Grundrechte. Das Konzil fügt dem noch hinzu, daß jene politischen Formen — die einer Demokratie entgegenstehen, abzulehnen sind, weil sie „die staatsbürgerliche und religiöse Freiheit schmälern, und daher die Opfer politischer Leidenschaften und Verbrechen vermeh­ren, die Ausübung der staatlichen Gewalt nur zum Eigennutz einer bestimmten Partei oder gar der Machthaber selbst mißbrauchen und daher zum Schaden des Gemeinwohles sind" (a. a. O.). Das Konzil hebt anerkennend hervor jene Nationen, „in denen ein möglichst großer Teil der Bürger am Gemeinwesen beteiligt ist" (nr. 31). Besonders deut­lich wird der Blick auf die demokratische Staatsform durch die Auffor­derung des Konzils „vom Recht und von der Pflicht der freien Wahl Gebrauch zu machen zur Förderung des Gemeinwohles". Im diesem Sinne haben die Polnische Bischöfe — um ein aktuelles Bei­spiel anzuführen — im Frühjahr 1993 auf die Wahlpflicht der Katholi­ken den Wahlen im kommenden Herbst hingewiesen, ohne sich damit mit einer politischen Partei identifizieren zu wollen. „Man könne", so heißt es in dem Dokument, „kein guter Katholik sein, ohne auch ein guter Staatsbücher zu sein. Es sei eine schwere Unterlassungssünde, sich wissentlich nicht an der Wahl beteiligen. Es war für die polnische Bischöfe gewiß nicht leicht, in der Übergangsphase vom Totalitaris­mus zur Demokratie, die richtige Wegweisung zu finden und zu ge­ben; daher auch der Hinweise auf die moralischen Kriterien, um Per­sonen und Parteien zu beurteilen. Solche Ausführungen sind ganz auf der Linie des Papstes Johannes Pauls IL, der in seinem großen Rundschreiben „Centesimus annus" das Verhältnis von Kirche und Demokratie folgendermaßen charakte­risiert: „Die Kirche weiß das System der Demokratie zu schätzen, inso­fern es die Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen sicherstellt und den Regierten die Möglichkeit garantiert, sowohl ihre Regierungen zu wählen und zu kontrollieren. ...Eine wahre Demokra­tie ist nur in einem Rechtsstaat und auf der Grundlage einer richtigen Vorstellung vom Menschen möglich." (nr. 46) Dazu gehört im Sinne von „Centesimus annus" notwendigerweise die Schaffung von Strukturen für eine Beteiligung an der Mitverantwor­tung. Dazu aber gehört wieder das Festhalten an vorgegeben Werten 31

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