Christian Kuhn: Die theologische Begründung des Kirchenrechts - Studia Theologica Budapestinensia 2. (1991)

2. Die heutige Diskussion

Die Kirche, als in diese Welt und ihre Gesetzmäßigkeit gestelllt, beg­ründet sich von da her als (auch) rechtliche Gemeinschaft. Das Wort „ubi societas — ibi ius" drängt sich hier auf. Es ist allerdings fraglich, ob damit wirklich der Ansatz von BERTRAMS ausreichend gekenn­zeichnet wird. Tatsache ist, daß ihm einzelne Vertreter der Münchner Schule einen sozialphilosophischen Ansatz Vorhalten(10). Andere Autoren setzen bei der Verfaßtheit der Kirche als Institution an (A. LONGHITANO), wieder anderer betonen die zentrale Bedeutung der Grundrechte und der Wahrung der Freiheit innerhalb des Rechts (G. LUF). Eingegangen werden soll im Rahmen der Arbeit auch auf den Entwurf von G. MAY, sowie insbesondere auch immer wieder auf das, was R. POTZ mit seiner Grundlegung einer kritisch-hermeneu ti­schen Rechtstheorie im Hinblick auf das kanonische Recht beigebracht hat. 22

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