Christian Kuhn: Die theologische Begründung des Kirchenrechts - Studia Theologica Budapestinensia 2. (1991)

2. Die heutige Diskussion

Die heutige Diskussion 2. Die heutige Diskussion bewegt sich - in weiterentwickelter Form und auf dem Boden all dessen, was das Konzil, die Neufassung des CIC, aber auch die veränderte Situation der Kirche insgesamt sowie der Welt beibringen, und natürlich auch mit Bedacht und in Auseinander­setzung mit dem, was Rechtsphilosophie und Rechtshermeneutik heu­te an Ergebnissen vorlegen — im Grunde nach wie vor in den Span­nungen, die oben schon angedeutet sind: Wie verhält sich in der Kir­che Liebe zum Recht? Wie die übernatürliche Wesensgestalt der Kirche zu ihrem sichtbaren Erscheinungsbild? Welche Rolle wird dem rechts­theoretischen Ansatz in der Kirchenrechtsbegründung zugewiesen? Die Diskussion ist gekennzeichnet von der Suche nach einem stringen­ten Ansatz zur Begründung des katholischen Kirchenrechts^, und schon 1960 hat G. SÖHNGEN ein interdisziplinäres, von der Dogma­tik und der Kirchenrechtswissenschaft aufzubringendes Bemühen um die Grundlegung des kirchlichen Rechts gefordert. Er bemerkt, daß es „für die Sache selbst gleich ist, ob der Dogmatiker oder der Kirchen­rechtler oder am besten doch beide zusammen dieses Stück Funda- mentaltheologie (im spezifischen Begriff) besorgen" . Wenngleich zu einer solchen Aufgabe und zu der vorgelegten Frage­stellung sich eine ganze Reihe von Theologen (und Juristen) aus den verschiedensten Ländern zu Wort gemeldet haben und Beiträge liefer­ten, die je und je individuelle Züge tragen, lassen sich doch — mit all der gebotenen Bedachtnahme und Vorsicht — Gemeinsamkeiten jewe­ils mehrerer Autoren finden, und — daraus abgeleitet — diese gewis­sen Richtungen zuschreiben. Ausgehend und beeinflusst von Gedanken, wie sie K. MÖRSDORF vorgelegt hat, sieht eine Reihe von Wissenschaftlern (E. CORECCO, W. AYMANS, A.M. RUOCO VARELA, R. SOBANSKI) unter besonderer Betonung und Inblicknahme der Communio-Gestalt der Kirche die 17

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