Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)
ANHANG
die bestmögliche seelsorgliche Betreuung der Untersuchungs- und Strafgefangenen zu gewährleisten; auftretende Fragen und Probleme in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen zu behandeln und zu lösen; Initiativen zur Verbesserung des Strafvollzugs zu setzen und zu unterstüttzen. Die Vollversammlung tritt in der Regel einmal jährlich zusammen. 6. Die Vollversammlung wählt den Vorstand auf jeweils drei Jahre. Der gesamte Vorstand bzw. einzelne Mitglieder des Vorstandes können von der Vollversammlung mit Zweidrittelmehrheit auch vor Auslaufen der dreijährigen Funktionsperiode abgewählt werden; dann ist eine entsprechende Neuwahl erforderlich. Für den Fall des Ausscheidens oder der Abwahl eines Mitgliedes des Vorstandes ist eine Neuwahl in die vakant gewordene Funktion erforderlich. Der Neugewählte bleibt bis zum Ablauf der Funktionsperiode des Vorstandes im Amt. 7. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft besteht aus vier Mitgliedern:- Vorsitzender des Vorstandes- Vörsitzender-Stellvertreter- Kassier- Schriftführer 8. Wahlordnung für die Wahl des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft durch die Vollversammlung: Der Vorstand setzt sich aus haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen. Nach Ablauf der dreijährigen Funktionszeit bereitet der Vorstand die Neuwahl vor. Der Vorstand bestimmt aus den Mitgliedern der Vollversammlung einen Wahlleiter, der von zwei Beisitzern unterstützt wird. Diese drei Personen besitzen nur das aktive Wahlrecht. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim miitels Stimmzettel. Für die Wahl ist die relative Mehrheit erforderlich; bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl; ergibt diese nach drei Wahldurchgängen auch kein Ergebnis, so entscheidet das Los. 9. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft kann informative bzw. beratende Arbeitsgruppen konstituieren, in die sowohl Mitglieder der 207