Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)

ANHANG

dafür, daß angesichts der angespannten Haushaltslage in Bund und Ländern Sparmaßnahmen unerläßlich sind. Das darf aber nicht dazu führen, daß sozial Schwache, wie die Gefangenen und ihre Familien, in erster Linie davon betroffen werden. Das würde bedeuten, daß die Reform des Strafvollzuges blockiert wird und eine menschenwürdige Unterbringung und Behandlung der Gefangenen auch künftig weitge­hend in Frage gestellt bleibt. Das Kommissariat der deutschen Bischöfe appelliert an die Verant­wortlichen in den Bundesländern, die ohnehin bescheidenen Möglich­keiten des Strafvollzugsgesetzes voll auszuschöpfen und nicht durch Sparmaßnahmen am falschen Ort die Entfaltung des Strafvollzuges zu behindern. Es wird vor allem darauf ankommen, qualifizierte Fachleu­te in ausreichender Zahl für den Strafvollzug zu gewinnen, ausrei­chende finanzielle Mittel für dringend notwendige Baumaßnahmen bereitzustellen und für geeignete Arbeitsmöglichkeiten der Gefange­nen zu sorgen. Das jetzt verabschiedete Gesetz darf nicht zu der Vorstellung führen, als ob die Reform des Strafvollzuges bereits abgeschlossen sei. Es muß weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus müssen die im Gesetz fest­gelegten Grundsätze in der Praxis verwirklicht und in den Bundeslän­dern dafür die Voraussetzungen geschaffen werden. 205

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