Anton Millner: "Die Gefangenenseelsorge" - Studia Theologica Budapestinensia 1. (1990)

II. Kapitel. Die Fragestellung

II. Kapitel Die Fragestellung Das Wirken des Gefangenenseelsorgers ist in seinem Rahmen davon bestimmt, dass er - als Träger eines kirchlichen Amtes und somit innerhalb eines kirchenrechtlich klar umschriebenen Bereiches tätig - sich dennoch innerhalb und zwischen zwei verschiedenen Rechtsordnungen befindet: Er ist als ein im staatlichen Strafvollzug Tätiger den in diesem Bereich stark entfalteten Gesetzesbestimmungen unterworfen, gleichzeitig ist sein Wirken als Seelsorger und Amtsträger der Kirche durch das kanonische Recht bestimmt. Es werden im Rahmen dieser Arbeit zunächst die kanonischen Grund­lagen für die Tätigkeit des Gefangenenseelsorgers zu beschreiben sein. Verbunden damit wird auf die Frage einzugehen sein: Sind diese Be­stimmungen ausreichend und genügend formuliert, um eine zielfüh­rende Seelsorgsarbeit im Gefangenenhaus zu gewährleisten? Welche Aussagen und Bestimmungen dazu sind im Kodex selbst zu finden? Und welche Rolle spielen partikularrechtliche Bestimmungen in die­sem Zusammenhang? In welchem Ausmass spielen Gewohnheit und langjährige Praxis eine entscheidende Rolle in der Weise, dass sie für Bereiche, die gesetzlich nicht genau bestimmt sind, zum Tragen kom­men? Welche staatlichen und staatskirchenrechtlichen Bestimmungen bezie­hen sich auf den Rahmen für die Arbeit des Gefangenenseelsorgers? Wo nimmt konkordäres Recht auf seine Arbeit Bezug? In welcher Wei­se besteht zwischen diesen verschiedenen Rechtordnungen eine wech­selseitige Beeinflussung? Die Untersuchungen innerhalb dieser Arbeit beziehen sich auf die Verhältnisse in Österreich, in der Bundesrepublik Deutschland, und - soweit dem Autor Material zur Verfügung stand - in einem bescheidenen Masse auch auf die Situation in Ungarn. Eine eigene 18

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