Fejér György: A politikai forradalmak okai : Néhány észrevételekkel (Buda, 1850) - 10.220
22 noth wendig eine wechselseitig sich abstossende Kraft unter den Staatsbürgern erhalten; in einem Lande, in welchem stark bevölkerte Städte, Menschen von verdorbenen Sitten, zerrütteten Vermögen, exaltir- ten Ideen, eifersüchtigen Confessionen, unbändigen Leidenschaften und intriguans ohne Zahl erregen, was wird die Wirkung sein ? Unruhen Averden er- Aveckt, Factionen beAA^affnet, der biedere Patriot Aveichet der Gefahr, der Muthige fällt, der Gemeine Avird hin, wo die stärkere GeAvalt oder grösseres Interesse gegemvärtig blinzet, gerissen. Die Urheber solcher Neuerung können nie den Ausschlag ihres Werks voraussehen; öfters A\rerden selbst Opfer d;rvon. — Die alten hergebrach ten Constitutionen sind kein Kunstwerk einer philosophischen Speculation, kein Ideal, sondern aus dem Staate selbst entstanden nach den Veränderungen desselben entwickelt; sie können also nicht anders, als dem Geiste und der Lage der Nation im ganzen angemessen sein. Unsere Vorfahren Avarén keine leichtsinnigen Neuerungfreunde. Eine alte Einrichtung hat daher immer die Vcrmuthung für sich, dass sie mit Überlegung und Aveisslich getroffen wurde. — Es können freilich dessen ungeachtet in mancher StaatsverAvaltung mehr oder Aveniger Verbrechen liegen; die Sitten der Menschen ändern sich mit der Zeit, und gute Gesetze müssen sich auf die Sitten gründen. Alle Maschinen nützen sich ab; Auswüchse entstehen, Misbräuche schleu- chen ein, eine anfangs heilsame Einrichtung kann in der Folge bei der Ab- oder Zunahme der Menschheit ihrer Verfeinerung oder Verschlimmerung gemeinschädlich Averden; allein die Veränderungen müssen erstens von Oben an, durch die rechtliche. GeAA althaber angefangen Averden; ZAveitens langsam, tlieilweise und nach reifer Überlegung geschehen. Selbst einzelne aber grosse, durchgreifende,