Fejér György: A politikai forradalmak okai : Néhány észrevételekkel (Buda, 1850) - 10.220

22 noth wendig eine wechselseitig sich abstossende Kraft unter den Staatsbürgern erhalten; in einem Lande, in welchem stark bevölkerte Städte, Menschen von verdorbenen Sitten, zerrütteten Vermögen, exaltir- ten Ideen, eifersüchtigen Confessionen, unbändigen Leidenschaften und intriguans ohne Zahl erregen, was wird die Wirkung sein ? Unruhen Averden er- Aveckt, Factionen beAA^affnet, der biedere Patriot Aveichet der Gefahr, der Muthige fällt, der Gemei­ne Avird hin, wo die stärkere GeAvalt oder grösse­res Interesse gegemvärtig blinzet, gerissen. Die Urheber solcher Neuerung können nie den Aus­schlag ihres Werks voraussehen; öfters A\rerden selbst Opfer d;rvon. — Die alten hergebrach ten Con­stitutionen sind kein Kunstwerk einer philosophi­schen Speculation, kein Ideal, sondern aus dem Staate selbst entstanden nach den Veränderungen desselben entwickelt; sie können also nicht anders, als dem Geiste und der Lage der Nation im ganzen angemessen sein. Unsere Vorfahren Avarén keine leichtsinnigen Neuerungfreunde. Eine alte Einrich­tung hat daher immer die Vcrmuthung für sich, dass sie mit Überlegung und Aveisslich getroffen wurde. — Es können freilich dessen ungeachtet in mancher StaatsverAvaltung mehr oder Aveniger Ver­brechen liegen; die Sitten der Menschen ändern sich mit der Zeit, und gute Gesetze müssen sich auf die Sitten gründen. Alle Maschinen nützen sich ab; Auswüchse entstehen, Misbräuche schleu- chen ein, eine anfangs heilsame Einrichtung kann in der Folge bei der Ab- oder Zunahme der Mensch­heit ihrer Verfeinerung oder Verschlimmerung ge­meinschädlich Averden; allein die Veränderungen müssen erstens von Oben an, durch die rechtliche. GeAA althaber angefangen Averden; ZAveitens lang­sam, tlieilweise und nach reifer Überlegung gesche­hen. Selbst einzelne aber grosse, durchgreifende,

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