Hittudományi Folyóirat 3. (1892)
Irodalmi értesítő
Das Pfarrgedenkbuch. Von Domcapitular Anton Erdinger. Die Partei- Verhältnisse bei den galizischen Ruthenen und die ruthenische Geist- lichkeit. Von Professor P. Augustin Arndt S. J. — Ueber das Alter der Ersteommunicanten. Von Franz X. Schöberl. — Praktische Rathschläge für Prediger. (I. Praktische Werthschätzung der Predigt.) Von Professor P. Karl Racke S. J. —• Ueber die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen im Hannover'schen. Von Dr. Adolf Bertram in Hildes- heim. — Einige Winke über Vorbereitungen zu־ Volksmissionen. Von P. .Ernest Thill S. J. in Blijenbeck (Holland). — Regensburger Pastoral- Erlass bezüglich der Aussetzung des Allerheiligsten. (S. 8. Expositio privata et publica. § 9. Erlaubtheit der Aussetzung. § 10. Altar der Aussetzung. § 11. Zurüstung desselben. § 12. Die einer jeden Aussetzung gebürende Würde.) Begründet von Domcapitular Georg Keil in Eichstätt (Bayern). — Verzeichniss der nothwendigsten und besten Bücher für Volksbibliotheken. (1. Geschichtliche Erzählungen. 2. Zeit- und sociale Romane. 3. Novellen für Gebildete.) Von Johann Langthaler. — Der Palmsonntag und seine Feier im christlichen Volke. Von Vicar Dr. Hein- rieh Samson in Darfeldj (Westfalen). — Das Martyrologium und die Acta Sanctorum als Patronat der meisten Kirchen der Christenheit in seiner hohen Bedeutung. VII. (SS. Gregorius M.. Oswaldus, Kilianus, Gallus, Othmarus, Lambertus, Erhardus, Willibaldus, Udalricus, Wolf- gangus) Von Johann Lamprecht, Beneficiat und geistl. Rath, in Maria Brünnl bei Rab. — Kirchliche Entscheidungen über Darstellung des heiligsten Herzens Jesu in Bildern. Von P. Franz Hattier S. J. in Inns- bruck. — Pastoral-Fragen und Fälle; 1) Sind die einzelnen Priester be- rechtigt oder gehalten, gewisse gottesdienstliche Localgebräuche, die von den römischen Gebräuchen verschieden sind, zu unterlassen oder abzu- schaffen ? Von P. Aug. Lehmkuhl S. J. in Exaeten. — 2. Giltigkeit oder Ungiltigkeit der altkatholischen Taufen. Von Universitäts-Professor Dr. A. Goepfert in Würzburg. — 3. Ob das Ehehindernis der Claudes- tinität oder des bestehenden Ehebandes vorliege ? Ob die Excommuni- cation infolge Eingehung der Mischehe vor dem nichtkatholischen Re- ligionsdiener eingetreten sei? Von Universitäts-Professor Dr. Kihn in Würzburg. — 4. Excurs über die Excommunication bei Eingehung einer Mischehe coram ministro acatholico. Von Universitäts-Professor Dr. Kihn. — ö. Ein geistesarmer Pönitent. Von P. Georg Freund C. Ss. R. — 6. Darf ein katholischer Fürst dem akatholischen Gottesdienste beiwoh- neu? Von P. Johann Baptist in Meran.— 7. Verwaltung einer Pfründe und Verwendung derselben. Von Karl Dilgskron G. Ss. R. in Rom. — 8. Unmässigkeit als Haupt- oder Todsünde. Von Prof. Dr. Anton Auer. — 9. Legitimation unehelicher Kinder per subsequens matrimonium ihrer Eltern. Von Deschant P. Wolfgang Dannerbauer in Petenbach.— 19■ Restitutionspflicht wegen unberechtiger Erhöhung des diöcesan- ,üblichen Messstipendiums. Von Professor Dr. Niglutsch in Trient. —