Folia Theologica 19. (2008)

Puskás Attila: Die Läuterung nach dem Tod - Neue Gesichtspunkte in der Enzyklika "Spe salvi" von Papst Benedikt XVI.

DIE LÄUTERUNG NACH DEM TOD 237 wird in der apostolischen Konstitution Indulgentiarum doctrina, die von Papst Paul VI. approbiert wurde, und im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK1032; 1475; 1479; 1498) wiederholt. „Per modum suffragii" bedeutet, dass wir Gott bitten, dass Er die von der Kirche erlaubten Ablässe den Verstorbenen nach Seinem Willen zuwendet.16 Zur Lehre der lehramtlichen Äußerungen können wir folgende zusammenfassenden Bemerkungen hinzufügen. (1) Die Mehrzahl der Konzilsdokumente bezieht sich nicht auf konkrete Bibelstellen zur Begründung der Lehre des Purgatoriums (II. Konzil von Lyon, Flo­renz, Trient). Nur der Brief des Papstes Innozenz IV. und die Enzyklika des Papstes Benedikt XVI verweisen auf 1 Kor 3,13-15 und der erstere noch auf Mt 12,32. Das Konzil von Trient spricht nur allgemein davon, dass es für die Lehre biblische Grundlagen gibt. Vatikanum II und der Katechismus der Katholischen Kirche erwähnen 2 Makk 12,46 als Grundlage aus der Heiligen Schrift, da man dort den Glauben an eine Reinigung nach dem Tod herauslesen kann. Daneben berufen sich die lehramtlichen Dokumente auf die alte liturgische Tradition der Kirche, sowie auf die Lehre der Kirchenväter und der Konzilien. Aus all dem geht hervor, dass die kirchliche Lehre - mit Ausnahme von 2 Makk 12,46 - es nicht für notwendig hält, die Lehre der Reinigung nach dem Tod mit konkreten biblischen Texten direkt und sicher zu beweisen. Wenn sie sich allgemein auf biblische Grundlagen beruft, dann ist das zum Beispiel möglich mit dem Verweis auf: die Verpflichtung, nach Lebensheiligung zu streben; die Überzeugung, dass ein Mensch nur dann zur Gemeinschaft mit dem heiligen Gott gelangen kann, wenn er ganz geläutert und heilig geworden ist; dass nach dem Beispiel der gottgeweihten Personen in der Bibel, diese bis zum Ende ihres Lebens nicht zur vollkommenen Läuterung gekommen sind; die Lehre, dass das Ringen mit dem sündigen Verlangen und die alltägliche Schuld meistens bis zum Tod bleiben. (2) Die lehramtlichen Äußerungen sind sich einig in der Lehre, dass es jene Verstorbenen sind, die im Zustand der Gnade (in der Freundschaft mit Gott, in der Gottes- und Nächsten­liebe) sind, denen nach dem Tod Läuterung zukommt, denn diese brauchen sie, um zur vollkommenen Heiligkeit zu gelangen. In der Festlegung des Inhaltes dieser Reinigung gibt es in den Dokumenten 16 Franz Breid, Die letzten Dinge, Steyr 1992,183.

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